Sachverhalt:
Die
Stromlieferverträge (LOS 1: Abnahmestellen ohne Leistungsmessung und LOS 2:
Abnahmestellen Straßenbeleuchtung) laufen am 31.12.2017 aus. Aus diesem Grund
ist eine erneute Ausschreibung erforderlich.
2014 fand die
letzte Ausschreibung statt. Die Gemeinde Karwitz hatte damals entschieden,
nicht an der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde und ihrer
Mitgliedsgemeinden teilzunehmen.
Die Gemeinde
Karwitz benötigt für 1 Gebäude und für 11 Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Strom.
Derzeit liefert die
EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH den Strom. Die Aufwendungen betrugen für
das Gebäude in 2015 und 2016 zusammen 2.520,29 Euro und für die
Straßenbeleuchtung 9.166,54 Euro.
Sollte sich die
Gemeinde Karwitz sich für eine eigene Ausschreibung entscheiden, berechtigt die
Auftragssumme sie, die Stromlieferung freihändig zu vergeben. Das bedeutet,
dass Angebote von mindestens drei Anbietern einholt werden müssen. Dieses
Verfahren könnte jedoch unter Umständen dazu führen, dass der Strompreis höher
liegt als bei einer gemeinsamen Ausschreibung.
Bei der letzten
Ausschreibung lag der für den Strom der Straßenbeleuchtung erzielte Preis bei
der Gemeinde Karwitz um 0,71 Ct/kWh höher als bei den Gemeinden, die sich an
der gemeinsamen Ausschreibung beteiligt hatten. Das bedeutet, dass die Gemeinde
Karwitz für die Jahre 2015 und 2016 einen Mehraufwand in Höhe von 258,00 Euro
hatte. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit erhöht sich dieser Betrag auf ca.
320,00 Euro. Der Kostenanteil für die gemeinsame Ausschreibung hätte bei ca.
225,00 Euro gelegen.
Auch in diesem Jahr
ist eine gemeinsame Ausschreibung geplant. Die Aufteilung erfolgt wieder in
zwei Lose. Die Laufzeit der Verträge soll zwei Jahre betragen. Ausgeschrieben
wird die Lieferung von Öko-Strom. Die Durchführung der Ausschreibung soll
vergeben werden. Angebote werden derzeit eingeholt. Die Kosten für die
Durchführung der Ausschreibung werden auf die teilnehmenden Gemeinden
entsprechend der Anzahl der Abnahmestellen umgelegt. Dieses Verfahren wurde
2014 auch seitens der Kommunalaufsicht aus haushaltsrechtlichen Grundsätzen
bestätigt. Aus diesem Grund wurde von dieser Seite empfohlen, künftig
entsprechend zu vorzugehen.
Da die gemeinsame
Ausschreibung eine Kostenersparnis für die Gemeinde Karwitz ergeben hätte, wird
empfohlen, sich dieser anzuschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Karwitz schließt sich der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde und der
Mitgliedsgemeinden für die Lieferung von Ökostrom an.
Mit dem günstigsten
Anbieter wird ein Dienstleistungsvertrag für die Erstellung und Auswertung der
Stromausschreibung abgeschlossen.