Sachverhalt:
Die
Stromlieferverträge (LOS 1: Abnahmestellen ohne Leistungsmessung und LOS 2:
Abnahmestellen Straßenbeleuchtung) laufen am 31.12.2017 aus. Aus diesem Grund
ist eine erneute Ausschreibung erforderlich.
In den vergangenen
Jahren hat sich die Gemeinde Langendorf an der gemeinsamen Ausschreibung der
Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden (außer Neu Darchau, Gusborn und
Karwitz) beteiligt, um einen möglichst vorteilhaften Preis zu erzielen. Dieses
Verfahren wurde auch seitens der Kommunalaufsicht aus haushaltsrechtlichen
Grundsätzen bestätigt. Aus diesem Grund wurde von dieser Seite empfohlen,
künftig entsprechend zu vorzugehen.
Geplant ist wieder
eine Aufteilung in zwei Lose. Die Laufzeit der Verträge soll zwei Jahre
betragen. Ausgeschrieben wird die Lieferung von Öko-Strom. Die Durchführung der
Ausschreibung soll vergeben werden. Angebote werden derzeit eingeholt. Die
Kosten für die Durchführung der Ausschreibung werden auf die teilnehmenden
Gemeinden entsprechend der Anzahl der Abnahmestellen umgelegt.
Bei der letzten
Ausschreibung lagen die Kosten für die Stromlieferung für zwei Jahre so hoch,
dass eine europaweite Ausschreibung erforderlich war.
Die Gemeinde
Langendorf benötigt für 2 Gebäude und für 8 Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Strom.
Derzeit liefert für
die Gebäude die EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH und für die
Straßenbeleuchtung die Lichblick AG den Strom. Die Aufwendungen betrugen für
die Gebäude in 2015 und 2016 zusammen 4.776,77 Euro und für die
Straßenbeleuchtung 6.829,57 Euro.
Sollte sich die
Gemeinde Langendorf sich für eine eigene Ausschreibung entscheiden, berechtigt
die Auftragssumme sie, die Stromlieferung freihändig zu vergeben. Das bedeutet,
dass Angebote von mindestens drei Anbietern einholt werden müssen. Dieses
Verfahren könnte jedoch unter Umständen dazu führen, dass der Strompreis höher
liegt als bei einer gemeinsamen Ausschreibung. Aus diesem Grund wird empfohlen,
sich der gemeinsamen Ausschreibung anzuschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Langendorf schließt sich der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde und der
Mitgliedsgemeinden für die Lieferung von Ökostrom an.
Mit dem günstigsten
Anbieter wird ein Dienstleistungsvertrag für die Erstellung und Auswertung der
Stromausschreibung abgeschlossen.