Sachverhalt:
Der
Tagesordnungspunkt wurde von Herrn Bgm. Mertins in der Sitzung des
Verwaltungsschuss der Stadt Hitzacker (Elbe) am 20.02.2017 beantragt. Gemäß des
Antrags ist beabsichtigt einen zweiten Stadtmitarbeiter für die Stadt Hitzacker
(Elbe) einzustellen.
Nach Erfassung des
Aufgabenspektrums ist festzuhalten, dass ein weiterer Stadtmitarbeiter in
folgenden Bereichen eingesetzt werden könnte, sofern entsprechende Ausstattung
und ggfs. persönliche Eignung vorhanden sind.
- Unterhaltung der
Wanderwege
- Unterhaltung der
Spielplätze
- Unterhaltung der
Seewiesen
- Unterhaltung des
Weinberges
- Unterhaltung von
Verkehrszeichen
- Unterhaltung der
bepflanzten und unbepflanzten Grünanlagen
- Winterdienst im
Rahmen der städtischen Zuständigkeit (FD 30 und FD 31)
Zur Durchführung
der v. g. Tätigkeiten sind die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen zu
erfüllen.
- Unterhaltung der Wanderwege
Vorhandensein eines
entsprechenden Fahrzeuges zum Erreichen der Arbeitsbereiche und zum Transport
von Material und Geräten
- Unterhaltung der Kinderspielplätze
Vorhandensein eines
entsprechenden Fahrzeuges zum Erreichen der Arbeitsbereiche und zum Transport
von Material und Geräten
- Unterhaltung der Seewiesen
Vorhandensein eines
geeigneten, leistungsfähigen Mähgerätes
- Unterhaltung des Weinberges
Vorhandensein eines
geeigneten Mähgerätes, eines Freischneiders und eines geeigneten Fahrzeuges zum
Abtransport des Grünschnittes. Sachkundenachweis zum Pflanzenschutzeinsatz
sowie Kenntnisse in der Pflege von Weinreben.
- Unterhaltung von Verkehrszeichen
Vorhandensein eines
entsprechenden Fahrzeuges zum Erreichen der Arbeitsbereiche und zum Transport
von Material und Geräten. Sachkundenachweis zur Aufstellung von Verkehrszeichen
im öffentlichen Verkehrsraum
- Unterhaltung der bepflanzten und
unbepflanzten Grünanlagen
Vorhandensein eines
geeigneten Mähgerätes, eines Freischneiders und eines geeigneten Fahrzeuges zum
Abtransport des Grünschnittes. Gärtnerische Ausbildung sowie Sachkundenachweis
zum Pflanzenschutzeinsatz.
- Winterdienst im Rahmen der städtischen
Zuständigkeit (FD 30 und FD 31)
Vorhandensein eines
entsprechenden Fahrzeuges zur Durchführung des Winterdienstes im Rahmen der
Zuständigkeit der Stadt z. B. im Bereich der Straßen Waldweg, Osterloh, Posener
Straße etc. Qualifikation zum Führen eines entsprechenden Fahrzeuges.
Aufgrund der
aufgeführten Voraussetzungen ist die Erfüllung der Aufgaben nur mit erheblichen
Investitionen und der Einstellung eines / er Mitarbeiter / in mit den entsprechenden Qualifikationen
möglich. Auch ist zu beachten, dass für
die anzuschaffenden Fahrzeuge und Geräte entsprechende Abstell- und
Verwahrmöglichkeiten vorzuhalten sind. Auch sind die entstehenden
Unterhaltungskosten der Fahrzeuge und
Geräte sowie die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben für die Mitarbeiter bezügl.
Aufenthaltsräume, Sanitäreinrichtungen zu berücksichtigen..
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung