Sachverhalt:
Nach
Fertigstellung des Jahresabschlusses im Dezember 2016 erfolgte im Januar und
Februar des Folgejahres die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA).
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Auf
Seite 13 des Prüfberichtes weist das RPA auf einige Fehler hin. Hierzu ist
Folgendes zu sagen:
4.1 Prüfungsbemerkungen
aus den Vorjahren: Hierzu wird auf die Stellungnahmen in den Vorlagen zu den
Jahresabschlüssen 2010, 2011, 2012 und 2013 verwiesen.
4.2
Kauf einer Motorsense: Der Hinweis ist zutreffend.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2014 ein ordentliches Ergebnis von -27.675,62 € und ein
außerordentliches Ergebnis von +20.845,92 € erzielt. Gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO
wird der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses vollständig mit dem
Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses verrechnet.
Folgende
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen entstanden 2014:
- Budget 1: Die Mittelüberschreitung basiert im Betrieb des
Naturums auf höheren Personalaufwendungen (+3.752,07 €). Den
Mehraufwendungen stehen anders als in den Vorjahren nur geringe
Mehrerträge von 231,50 € gegenüber (vgl. Rechenschaftsbericht S. 16, Nr.
4.5). Mehraufwendungen entstanden auch im Bereich des
Kindergartenbetriebes (+15.504,39 €) – überwiegend ebenfalls im
Personalbereich, die aber im Folgejahr zu einer entsprechend höheren
Betriebskostenerstattung aus der Abrechnung 2014 führen. Die übrigen
Produkte des Budgets 1 verzeichneten Minderaufwendungen in Höhe von
-759,98 €.
- Budget 61: Aufgrund unerwartet hoher Steuereinzahlungen
mussten nicht eingeplante Rücklagen für die Kreis- und Samtgemeindeumlage
des Folgejahres in Höhe von 32.337,00 € gebildet werden. Hinzu kamen
Mehraufwendungen von 1.023,00 € für Gewerbesteuerumlage, 328,12 € für
Rechnungsprüfungsgebühren (Rückstellung) sowie 357,08 € mehr Zinsen für
Liquiditätskredite.
- Die kostengünstige Pflege der gemeindlichen Grünflächen etc.
erforderte den Erwerb einer Motorsense für 315 €. Es war versäumt worden,
hierfür einen Ansatz einzuplanen.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2014 und erteilt
dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.
b) Die
überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 1 (18.360,63 €) und Budget 61
(+35.121,20 €) werden genehmigt.
c) Die
überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 315,00 € für den Erwerb einer
Motorsense werden genehmigt.