Betreff
Jahresabschluss der Samtgemeinde Elbtalaue zum 31.12.2012 a) Beschluss über den Jahresabschlusses b) Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses d) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen
Vorlage
2/0180/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2012 wurde am 18.07.2016 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 15.11.2016 erstellt.  Zu den Hinweisen und Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters beigefügt.

Es sind 2012 folgende über-und außerplanmäßige Aufwendungen entstanden;

 

0 Verwaltungsvorstand, Stabsstellenaufgaben

295.619,75

Die Überschreitung im Budget 0 ist auf die Zuführung von Pensions-und Beihilferückstellungen zurückzuführen.

3 Bau

105.966,73

Die Überschreitung im Budget 3 ist durch höhere Unterhaltungsaufwendungen im Gebäudebereich sowie bei der Straßenunterhaltung bedingt.

 

Investitionen:

Fachbereich 1:

Ansätze und Haushaltsreste          198.017,64 Euro

Ist und neue Haushaltsreste          217.634,97 Euro

Überplanmäßig: 19.617,33 Euro

Diese überplanmäßige Inanspruchnahme ist überwiegend durch die Beschaffung von Mobiliar für Schulen sowie Hardware für die Server entstanden.

 

Fachbereich 2:

Ansätze und neue Haushaltsrest                            0,00 Euro

Ist und neue Haushaltsrest                          42.108,36 Euro

Außerplanmäßig                                               42.108,36 Euro

Erstattung von Differenzen im Rahmen der Übertragung der Abwasserbeseitigung an den WV Dannenberg-Hitzacker. Entsprechende Verbindlichkeiten sind in der Bilanz enthalten, diese werden in 10 gleichen Raten getilgt. Die Finanzierung erfolgt aus allgemeinen Investitionsmitteln.

 

 

 

 

 

Fachbereich 3:

Ansätze und neue Haushaltsrest            781.106,03 Euro

Ist und neue Haushaltsrest                       855.412,96 Euro

überplanmäßig                                                  74.306,94 Euro

Diese überplanmäßige Inanspruchnahme ist durch verschiedene kleine Investitionen im Schulbereich, durch den Umbau der Heizungsanlage in der Grundschule Zernien (30.000 Euro) und Mehrausgaben bei den Feuerwehrgerätehäusern entstanden.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Samtgemeinde Elbtalaue sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, als äußerst angespannt zu bezeichnen, wobei zwar gegenüber dem Haushaltsplan eine Verbesserung, gegenüber dem Vorjahresergebnis jedoch eine Verschlechterung eingetreten ist. Das Haushaltsjahr 2012 schließt mit einem negativen Jahresergebnis von 1.207.965,31 € ab. Gegenüber dem Vorjahr errechnet sich eine Verschlechterung von 1.692.496,34 €, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass 2011 eine Bedarfszuweisung von 2.120.000 € das Ergebnis verbesserte. Im Vergleich zum Haushaltsplan stellt sich das Ergebnis um 470.434,69 € günstiger dar.
Insgesamt sind in der Schlussbilanz neben den kameralen Fehlbeträgen in Höhe von
19.705.600,60 € auch die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren in Höhe von
13.775.106,98 € ausgewiesen, so dass Fehlbeträge von insgesamt 33.480.707,58 € abzudecken sind

 

Der Jahresabschluss entspricht grundsätzlich den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden grundsätzlich eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Jahresabschluss 2012 wird beschlossen.

b) Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.227.552,01 Euro wird auf das Folgejahr vorgetragen. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 19.586,70 Euro wird zur tlw. Deckung des kameralen Sollfehlbetrages verwendet.

d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.