Betreff
Jahresabschluss der Samtgemeinde Elbtalaue zum 31.12.2011 a) Beschluss über den Jahresabschlusses b) Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses d) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen
Vorlage
2/0172/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2011 wurde am 19.04.2016 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 12.10.2016 erstellt.  Zu den Hinweisen und Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters beigefügt.

Es sind 2011 folgende über-und außerplanmäßige Aufwendungen entstanden;

 

0 Verwaltungsvorstand, Stabsstellenaufgaben

68.106,83

Die Überschreitung im Budget 0 ist auf die Zuführung von Pensions-und Beihilferückstellungen zurückzuführen.

4 Bürgerservice

-93.282,75

Die Überschreitung im Budget 4 ist durch außerordentliche Aufwendungen im Rahmen des Hochwassers 2011 entstanden.

 

Investitionen:

Fachbereich 1:

Ansätze und Haushaltsreste          187.365,87 Euro

Ist und neue Haushaltsreste          198.727,85 Euro

Überplanmäßig: 11.361,98 Euro

Diese überplanmäßige Inanspruchnahme ist überwiegend durch die Beschaffung von Inventar für die drei Jugendzentren entstanden, die aber durch entsprechende Spendeneinzahlungen gedeckt ist.

 

Fachbereich 2:

Ansätze und neue Haushaltsrest                            0,00 Euro

Ist und neue Haushaltsrest                          42.108,36 Euro

Außerplanmäßig                                               42.108,36 Euro

Erstattung von Differenzen im Rahmen der Übertragung der Abwasserbeseitigung an den WV Dannenberg-Hitzacker. Entsprechende Verbindlichkeiten sind in der Bilanz enthalten, diese werden in 10 gleichen Raten getilgt. Die Finanzierung erfolgt aus allgemeinen Investitionsmitteln.

 

 

 

 

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Samtgemeinde Elbtalaue sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, als äußerst angespannt zu bezeichnen, auch wenn gegenüber dem Vorjahresergebnis und dem Haushaltsplan eine spürbare Verbesserung verzeichnet werden konnte.

Das Haushaltsjahr 2011 schließt mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 484.531,03 € ab. Der ordentliche Ergebnishaushalt schließt mit einem um 1.148.987,08 € besseren Ergebnis ab als geplant. Gegenüber dem Vorjahr errechnet sich eine Verbesserung von 3.066.207,20 €, wovon allerdings über 990.000,00 € auf die außerordentlichen Ergebnisse zurückzuführen sind. Im Vergleich zum Haushaltsplan beträgt die Verbesserung 2.619.031,03 €, doch entfallen davon allein 2.120.000 € auf die nicht eingeplante Bedarfszuweisung.

 

Der Jahresabschluss entspricht grundsätzlich den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden grundsätzlich eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

 

Beschlussvorschlag:

a) Der Jahresabschluss 2011 wird beschlossen.

b) Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2011 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Das Defizit aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 215.115,77 Euro wird auf das Folgejahr vorgetragen. Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 699.646,80 Euro wird zur tlw. Deckung des kameralen Sollfehlbetrages verwendet.

d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.