Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2011 wurde am 19.04.2016 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 12.10.2016
erstellt. Zu den Hinweisen und
Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters
beigefügt.
Es sind
2011 folgende über-und außerplanmäßige Aufwendungen entstanden;
0
Verwaltungsvorstand, Stabsstellenaufgaben |
68.106,83 |
Die Überschreitung im Budget 0
ist auf die Zuführung von Pensions-und Beihilferückstellungen zurückzuführen.
4
Bürgerservice |
-93.282,75 |
Die Überschreitung
im Budget 4 ist durch außerordentliche
Aufwendungen im Rahmen des Hochwassers 2011 entstanden.
Investitionen:
Fachbereich 1:
Ansätze und Haushaltsreste 187.365,87 Euro
Ist und neue Haushaltsreste 198.727,85 Euro
Überplanmäßig: 11.361,98 Euro
Diese
überplanmäßige Inanspruchnahme ist überwiegend durch die Beschaffung von
Inventar für die drei Jugendzentren entstanden, die aber durch entsprechende
Spendeneinzahlungen gedeckt ist.
Fachbereich 2:
Ansätze und neue Haushaltsrest 0,00 Euro
Ist und neue Haushaltsrest 42.108,36 Euro
Außerplanmäßig 42.108,36 Euro
Erstattung von Differenzen im Rahmen der Übertragung der
Abwasserbeseitigung an den WV Dannenberg-Hitzacker. Entsprechende
Verbindlichkeiten sind in der Bilanz enthalten, diese werden in 10 gleichen
Raten getilgt. Die Finanzierung erfolgt aus allgemeinen Investitionsmitteln.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Samtgemeinde Elbtalaue sind, auf den Berichtszeitraum bezogen,
als äußerst angespannt zu
bezeichnen, auch wenn gegenüber dem Vorjahresergebnis und dem Haushaltsplan
eine spürbare Verbesserung verzeichnet werden konnte.
Das Haushaltsjahr
2011 schließt mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 484.531,03 € ab.
Der ordentliche Ergebnishaushalt schließt mit einem um 1.148.987,08 € besseren
Ergebnis ab als geplant. Gegenüber dem Vorjahr errechnet sich eine Verbesserung
von 3.066.207,20 €, wovon allerdings über 990.000,00 € auf die
außerordentlichen Ergebnisse zurückzuführen sind. Im Vergleich zum
Haushaltsplan beträgt die Verbesserung 2.619.031,03 €, doch entfallen davon
allein 2.120.000 € auf die nicht eingeplante Bedarfszuweisung.
Der Jahresabschluss
entspricht grundsätzlich den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung wurden grundsätzlich eingehalten, der
Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss
sowie der Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Jahresabschluss 2011 wird beschlossen.
b) Dem
Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2011 gemäß § 129 NKomVG
Entlastung erteilt.
c) Das Defizit aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 215.115,77 Euro
wird auf das Folgejahr vorgetragen. Der Überschuss aus dem ordentlichen
Ergebnis in Höhe von 699.646,80 Euro wird zur tlw. Deckung des kameralen Sollfehlbetrages
verwendet.
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.