Sachverhalt:
In der Stadt
Hitzacker (Elbe) ist nach wie vor die Straßenreinigung durch eine entsprechende
Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue auf die jeweiligen Anlieger übertragen. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von
Schmutz, Laub, Papier, wild wachsenden Pflanzen und sonstigem Unrat. Dieses
umfasst auch die durch Tiere, z. B. Tauben hervorgerufenen Verunreinigungen.
Insbesondere
vor dem Gebäude Drawehnertorstraße 15 hat es sich in der Vergangenheit immer
wieder Verunreinigungen durch Taubendreck gegeben.
Die
Grundstückseigentümer (Anlieger), eine Senioren-Aktiengesellschaft, wurden
nachweislich in den letzten sieben Jahren sechs Mal vom Fachdienst Ordnung
aufgrund vorliegender Beschwerden aufgefordert, ihrer Pflicht zur
Straßenreinigung nachzukommen. Dieser Aufforderung wurde dann auch immer nachgekommen.
Wäre
dies nicht der Fall gewesen, hätte sich die Möglichkeit ergeben, dass
Fehlverhalten mit eine Geldbuße bis zu 5.000 € zu ahnden.