Betreff
Taubenkot in der Stadt Hitzacker (Elbe)
Vorlage
40/0101/2017/1
Aktenzeichen
40-32.68.40
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

In der Stadt Hitzacker (Elbe) ist nach wie vor die Straßenreinigung durch eine entsprechende Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue auf die jeweiligen Anlieger übertragen. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, wild wachsenden Pflanzen und sonstigem Unrat. Dieses umfasst auch die durch Tiere, z. B. Tauben hervorgerufenen Verunreinigungen.

 

Insbesondere vor dem Gebäude Drawehnertorstraße 15 hat es sich in der Vergangenheit immer wieder Verunreinigungen durch Taubendreck gegeben.

Die Grundstückseigentümer (Anlieger), eine Senioren-Aktiengesellschaft, wurden nachweislich in den letzten sieben Jahren sechs Mal vom Fachdienst Ordnung aufgrund vorliegender Beschwerden aufgefordert, ihrer Pflicht zur Straßenreinigung nachzukommen. Dieser Aufforderung wurde dann auch immer nachgekommen.

 

Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätte sich die Möglichkeit ergeben, dass Fehlverhalten mit eine Geldbuße bis zu 5.000 € zu ahnden.