Betreff
Beschluss über die Jahresrechnung 2011, Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen
Vorlage
20/0162/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach Fertigstellung des Jahresabschlusses im August 2016 erfolgte im Oktober und November desselben Jahres die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA). 

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·    der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·    bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·    sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Auf der Seite 14 des Prüfberichtes weist das RPA auf einige Fehler hin. Hierzu ist Folgendes zu sagen:

 

4.1 Prüfungsbemerkungen aus dem Vorjahr: Hierzu wird auf die Stellungnahmen in der Vorlage zum Jahresabschluss 2010 verwiesen.

 

4.2 Vergaben: Bei der sogenannten freihändigen Vergabe sind grundsätzlich Vergleichsangebote einzuholen. Diese ist nicht immer erfolgt bzw. wurde oftmals nicht ausreichend dokumentiert. Dieses wird künftig geändert.

 

4.3 Nebenkosten Mietverträge: Die Nebenkosten aus den Mietverträgen wurden bis einschließlich 2012 nicht abgerechnet, da man irrtümlich davon ausging, dass mit der Mietzahlung alle Nebenkosten beglichen seien. Ab 2013 werden mittlerweile alle vertraglich zulässigen Nebenkosten abgerechnet. Bei neu abzuschließenden Mietverträgen wird der Anregung des RPA in Absatz 2 dieses Prüfhinweises gefolgt.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2011 ein ordentliches Ergebnis von -116.419,04 € und ein außerordentliches Ergebnis von +3.675,17 € erzielt. Gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO wird der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses vollständig mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisse verrechnet.

 

Folgende über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen entstanden 2011:

 

  1. Budget 14: Die Mittelüberschreitung basiert zu einen auf höheren Personalaufwendungen im Naturum. Den Mehraufwendungen stehen aber entsprechende Mehrerträge gegenüber (vgl. Rechenschaftsbericht S. 16, Nr. 4.5). Mehraufwendungen entstanden auch im Bereich des Kindergartenbetriebes, die aber teilweise über entsprechende Mehrerträge gedeckt waren, bzw. im Folgejahr zu einer entsprechend höheren Betriebskostenerstattung aus der Abrechnung 2011 führen.
  2. Budget 20: Für das Verfahren zur Neuvergabe der Konzessionsverträge Strom entstanden nicht eingeplante Begleitkosten in Höhe von 36,65 €.
  3. Budget 31: Die Bewirtschaftung bzw. Unterhaltung der unbebauten Grundstücke führte zu Mehraufwendungen von 44,33 €. Hinzu kommen 2.817,53 € Mehraufwendungen für die Unterhaltung des Museumsgebäudes und 40,51 € Sachaufwendungen für das Kindergartengebäude. Den Mehraufwendungen stehen entsprechende Mehrerträge in diesem Budget gegenüber.

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2011 und erteilt dem

Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.

b) Die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen im Budget 14 (14.495,65 €), Budget 20 (36,65 €) und 31 (2.902,37 €) werden genehmigt.