Betreff
Auswahlkriterien für den Abschluss des Gaskonzessionsvertrags auf dem Gebiet der Gemeinde Karwitz
Vorlage
20/0160/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Ablauf des 21.10.2018 endet der Konzessionsvertrag für die Versorgung mit Erdgas vom 22.10.1998 zwischen der Gemeinde Karwitz und der Avacon AG (als Rechtsnachfolger der HASTRA AG).

Das Vertragsgebiet umfasst das Gemeindegebiet Karwitz.

 

Nach § 46 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (ENWG) haben die Gemeinden ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen und gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG das Vertragsende spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Verträge durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Dieser Vergabe ist ein wettbewerbliches Auswahlverfahren bei Chancengleichheit aller Bewerber vorauszugehen. Die Angebote der Bewerber sind ein einem objektiven und transparenten Verfahren nach vorher festgelegten und bindenden Kriterien zu beurteilen.

 

Gegenüber dem früheren Rechtszustand ist das Vergabeverfahren durch den Gesetzgeber und durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes inzwischen verschärft worden. So ist die Gemeinde nach § 46 Abs. 4 Satz 1 EnWG bei der Auswahl des Unternehmens den Zielen des § 1 Abs. 1 EnWG verpflichtet. Die Rechtsprechung fordert daher inzwischen, dass die in § 1 EnWG genannten Ziele bei der Festlegung der Auswahlkriterien gegenüber anderen gemeindlichen Zielen vorrangig zu berücksichtigen sind.

Um dem Transparenzgebot genüge zu tun, sind alle relevanten Vergabekriterien und ihre Gewichtung vorab durch das für die Vergabeentscheidung zuständige Gremium und somit durch Ratsbeschluss festzulegen und zu veröffentlichen.

 

Nach § 1 EnWG soll die Energieversorung

a)      sicher,
Es werden insbesondere Aussagen zur Durchführung der Störungsbeseitigung, Gewährung der Versorgungssicherheit bei der Netzintegration von Biomethan-Einspeiseanlagen, Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit, zu den geplanten Investitionen in die Versorgungsicherheit und zur Anpassung des Netzes an die Anforderungen der Zukunft erwartet.

b)      preisgünstig,
Die Bewerber haben eine Prognose der künftigen Netznutzungsentgelte, Baukostenzuschüsse und Anschlusskosten abzugeben und die Systematik der Berechnung der Baukostenzuschüsse und der Anschlusskosten darzulegen.

c)       verbraucherfreundlich,
Die Bewerber haben darzulegen, in welcher Zeit Netzstörungen beseitigt werden können und ein entsprechender Telefon- und Internetservice eingerichtet wird. Außerdem haben die Bewerber und weitere Maßnahmen des Kundenservices (Servicestandards, Netzanschlussbereitstellung, Kundencenter, Beschwerdemanagement) zu erläutern.

d)      effizient,
Die Effizienz des Netzbetriebes spiegelt sich wieder einerseits im Verhältnis der Leistungsqualität zu den voraussichtlichen Netznutzungsentgelten (Kosteneffizienz) und andererseits bei den Netzverlusten (Energieeffizienz). Die Bewerber haben darzulegen, wie sie eine größtmögliche Effizienz erreichen.

e)      umweltverträglich sein.
Da nur netzbezogene Kriterien zum Tragen kommen dürfen, sind Themen wie z.B. die Art der Energieerzeugung des Bewerbers nicht bewertungsrelevant. Aussagen werden gefordert, wie die Interessenten die netzbezogenen Voraussetzungen schaffen für den Netzanschluss von Biomethan-Einspeiseanlagen. Außerdem sind die Verwendung umweltschonender Materialien und die Schonung von Bäumen bei Baumaßnahmen bewertungsrelevant.

 

Die fünf Ziele des § 1 EnWG müssen vorrangig in die Gewichtung der Bewertungskriterien einfließen.

Die weiteren zu bewertenden Kriterien beziehen sich auf sonstige Belange der Vergebenden wie Durchführung von Baumaßnahmen, Endschaftsregelungen sowie allgemeine feststehende Bedingungen wie höchstzulässige Konzessionsabgabe, Laufzeit u.a.m.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die als Anlage beigefügten Auswahlkriterien für die Bewertung der Angebote für die Vergabe der Konzession des o.a. Gasnetzes zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügten Auswahlkriterien für die Konzessionsvergabe im Gasnetz des Gebiets der Gemeinde Karwitz werden angenommen.