Betreff
Beschluss über die Jahresrechnung 2010, Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2010 sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen
Vorlage
20/0158/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach Fertigstellung des Jahresabschlusses im August 2016 erfolgte im Oktober desselben Jahres die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA). 

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·    der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·    bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·    sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Auf den Seiten 14 und 15 des Prüfberichtes weist das RPA auf einige Fehler hin. Hierzu ist Folgendes zu sagen:

 

4.1 Periodenfremde Aufwendungen: Die Hinweise sind zutreffend. In der Vergangenheit ist der periodengerechten Zuordnung nicht immer die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet worden. Auf das Gesamtergebnis hat die Zuordnung ordentlich vs. außerordentlich allerdings keinen Einfluss.

 

4.2 Anlagenübersicht: Der Hinweis ist ebenfalls berechtigt.

 

4.3 Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und Überstunden: Die fehlende Bildung von Rückstellungen ist zu Recht kritisiert worden. Leider liegen für die Jahre bis einschließlich 2014 keine Unterlagen/Daten mehr vor, die diese Bildung nachträglich ermöglichen. Ab dem Jahresabschluss 2015 werden dann Rückstellungsbildungen erfolgen.

 

4.4 Frühstück: Die unentgeltliche Frühstücksverpflegung von „1-€-Kräften“ in Höhe von insgesamt 407 € ist in der Tat als freiwillige Leistung zu klassifizieren. In Anbetracht der von diesen Kräften erbrachten Tätigkeiten im Zuge der Umgestaltung des Waldmuseums erscheint dieser relativ geringe Betrag als Anerkennung der geleisteten Arbeit aber auch im Nachhinein durchaus gerechtfertigt.

 

4.5 Vergaben: Bei der sogenannten freihändigen Vergabe sind grundsätzlich Vergleichsangebote einzuholen. Diese ist nicht immer erfolgt bzw. wurde oftmals nicht ausreichend dokumentiert. Dieses wird künftig geändert.

 

4.6 Anlagenübersicht in Infoma: Hier handelt es sich um ein technisches Problem aufgrund der „historischen“ Struktur der Anlagenbuchhaltung, welches nicht kurzfristig zu lösen ist. Diese wurde mehrfach mit dem RPA besprochen. Es handelt sich lediglich um ein Darstellungsproblem in der Anlagenbuchhaltung (Nebenbuchhaltung zur Finanzbuchhaltung), die keinerlei Auswirkung auf den Jahresabschluss an sich hat.

 

4.7 Kunstgegenstände: Die Kritik ist nachvollziehbar, hat aber keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss. Aus Zeitgründen kann die Umbuchung von Betriebs- und Geschäftsausstattung auf Kunstgegenstände erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 erfolgen.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2010 ein ordentliches Ergebnis von + 78.892,97 € und ein außerordentliches Ergebnis von +3.689,97 € erzielt. Gemäß Art. 6 Abs. 9 GemHausRNeuOG werden die Überschüsse vollständig mit dem kameralen Sollfehlbetrag verrechnet.

 

Folgende über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen entstanden 2010:

 

  1. Budget 05: Der Ansatz für die Mitgliedschaft im Marketingverein Alma Elbtalaue war um 250,00 € zu niedrig geplant.
  2. Budget 11: Die Mittelüberschreitung basiert insbesondere auf der ursprünglich komplett investiv veranschlagten Maßnahme „Umgestaltung Waldmuseum“. Den Mehraufwendungen stehen aber entsprechende Mehrerträge gegenüber (vgl. Rechenschaftsbericht S. 16, Nr. 4.4). Mehraufwendungen entstanden auch im Bereich des Kindergartenbetriebes, die aber ebenfalls über entsprechende Mehrerträge gedeckt waren. Hinzu kommen nicht eingeplante 100,00 € Zuschuss an die Freiwillige Feuerwehr Metzingen zur Gründung der Floriangruppe.
  3. Budget 20: Für das Verfahren zur Neuvergabe der Konzessionsverträge Strom entstanden nicht eingeplante Begleitkosten in Höhe von 167,43 €.

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2010 und erteilt dem

Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2010.

b) Die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen im Budget 05 (250,00 €), Budget 11 (11.418,86 €) und 20 (167,43 €) werden genehmigt.