Sachverhalt:
Nach
Fertigstellung des Jahresabschlusses im August 2016 erfolgte im Oktober
desselben Jahres die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA).
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Auf den
Seiten 14 und 15 des Prüfberichtes weist das RPA auf einige Fehler hin. Hierzu
ist Folgendes zu sagen:
4.1
Periodenfremde Aufwendungen: Die Hinweise sind zutreffend. In der Vergangenheit
ist der periodengerechten Zuordnung nicht immer die notwendige Aufmerksamkeit
gewidmet worden. Auf das Gesamtergebnis hat die Zuordnung ordentlich vs.
außerordentlich allerdings keinen Einfluss.
4.2
Anlagenübersicht: Der Hinweis ist ebenfalls berechtigt.
4.3
Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und Überstunden: Die fehlende
Bildung von Rückstellungen ist zu Recht kritisiert worden. Leider liegen für
die Jahre bis einschließlich 2014 keine Unterlagen/Daten mehr vor, die diese
Bildung nachträglich ermöglichen. Ab dem Jahresabschluss 2015 werden dann
Rückstellungsbildungen erfolgen.
4.4
Frühstück: Die unentgeltliche Frühstücksverpflegung von „1-€-Kräften“ in Höhe
von insgesamt 407 € ist in der Tat als freiwillige Leistung zu klassifizieren.
In Anbetracht der von diesen Kräften erbrachten Tätigkeiten im Zuge der
Umgestaltung des Waldmuseums erscheint dieser relativ geringe Betrag als
Anerkennung der geleisteten Arbeit aber auch im Nachhinein durchaus
gerechtfertigt.
4.5
Vergaben: Bei der sogenannten freihändigen Vergabe sind grundsätzlich
Vergleichsangebote einzuholen. Diese ist nicht immer erfolgt bzw. wurde oftmals
nicht ausreichend dokumentiert. Dieses wird künftig geändert.
4.6
Anlagenübersicht in Infoma: Hier handelt es sich um ein technisches Problem
aufgrund der „historischen“ Struktur der Anlagenbuchhaltung, welches nicht
kurzfristig zu lösen ist. Diese wurde mehrfach mit dem RPA besprochen. Es
handelt sich lediglich um ein Darstellungsproblem in der Anlagenbuchhaltung
(Nebenbuchhaltung zur Finanzbuchhaltung), die keinerlei Auswirkung auf den
Jahresabschluss an sich hat.
4.7
Kunstgegenstände: Die Kritik ist nachvollziehbar, hat aber keine Auswirkungen
auf den Jahresabschluss. Aus Zeitgründen kann die Umbuchung von Betriebs- und
Geschäftsausstattung auf Kunstgegenstände erst im Rahmen des Jahresabschlusses
2015 erfolgen.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2010 ein ordentliches Ergebnis von + 78.892,97 € und ein
außerordentliches Ergebnis von +3.689,97 € erzielt. Gemäß Art. 6 Abs. 9
GemHausRNeuOG werden die Überschüsse vollständig mit dem kameralen
Sollfehlbetrag verrechnet.
Folgende über- bzw.
außerplanmäßige Aufwendungen entstanden 2010:
- Budget
05: Der Ansatz für die Mitgliedschaft im Marketingverein Alma Elbtalaue
war um 250,00 € zu niedrig geplant.
- Budget
11: Die Mittelüberschreitung basiert insbesondere auf der ursprünglich
komplett investiv veranschlagten Maßnahme „Umgestaltung Waldmuseum“. Den
Mehraufwendungen stehen aber entsprechende Mehrerträge gegenüber (vgl.
Rechenschaftsbericht S. 16, Nr. 4.4). Mehraufwendungen entstanden auch im
Bereich des Kindergartenbetriebes, die aber ebenfalls über entsprechende
Mehrerträge gedeckt waren. Hinzu kommen nicht eingeplante 100,00 €
Zuschuss an die Freiwillige Feuerwehr Metzingen zur Gründung der Floriangruppe.
- Budget
20: Für das Verfahren zur Neuvergabe der Konzessionsverträge Strom
entstanden nicht eingeplante Begleitkosten in Höhe von 167,43 €.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2010 und erteilt
dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2010.
b) Die
über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen im Budget 05 (250,00 €), Budget 11
(11.418,86 €) und 20 (167,43 €) werden genehmigt.