Betreff
Änderung der derzeitigen Praxis bei der Pflege von Wegeseitenräumen in der Gemeinde Gusborn (Antrag Gruppe UG/Soli)
Vorlage
30/0130/2017
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Siehe Anlage
Beschlussvorschlag:
Die Jährliche
Pflege der Wegeseitenräume wird deutlich eingeschränkt. Jährlich ist jeweils
nur eine Pflegemaßnahme zulässig und zwar ab dem 01.Oktober. Lediglich auf
einen Anteil von maximal 15 % der Wege dürfen die Seitenräume jeweils im Juni
einseitig gepflegt werden. Die Pflege kann in Form des Mulchens erfolgen, wobei
aber dem Mähen mit Abtransport des Mähgutes der Vorzug eingeräumt werden soll.