Betreff
Änderung der derzeitigen Praxis bei der Pflege von Wegeseitenräumen in der Gemeinde Gusborn (Antrag Gruppe UG/Soli)
Vorlage
30/0130/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Siehe Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Jährliche Pflege der Wegeseitenräume wird deutlich eingeschränkt. Jährlich ist jeweils nur eine Pflegemaßnahme zulässig und zwar ab dem 01.Oktober. Lediglich auf einen Anteil von maximal 15 % der Wege dürfen die Seitenräume jeweils im Juni einseitig gepflegt werden. Die Pflege kann in Form des Mulchens erfolgen, wobei aber dem Mähen mit Abtransport des Mähgutes der Vorzug eingeräumt werden soll.