Sachverhalt:
In den 70er Jahren
wurde auf dem Grundstück ein Schießstand errichtet. Es erfolgte eine
Bezuschussung durch die damalige Samtgemeinde Dannenberg (Elbe). Damals wurde
ein Vertrag zwischen der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und dem SSV sowie der
Gemeinde geschlossen, der dieser Vorlage als Information beigelegt ist. Der
Vertrag legte unter anderem die Bedingungen für die Bezuschussung fest.
Anschließend sollte
ein Vertrag zwischen der Gemeinde und dem SSV geschlossen werden, was bisher
nur mündlich erfolgte.
Es fand ein
Gespräch zwischen den Parteien statt, dessen Ergebnis in der jetzt angehängten
Vereinbarung schriftlich festgehalten wurde.
Beschlussvorschlag:
Mit dem
Sportschützenverein (SSV) Quickborn wir die in der Anlage beigefügte
Nutzungsvereinbarung geschlossen.