Sachverhalt:
Der Träger
„LebenLeben“ der Kita Wunderland hat dem Landkreis signalisiert, kurzfristig
zum 01.04.2017 eine halbe Kindergartengruppe einrichten zu können. Diese Gruppe
kann im derzeitigen Bewegungsraum angesiedelt werden.
Eine
Betriebserlaubnis seitens der Landesschulbehörde wurde in Aussicht gestellt, da
ein Bewegungsraum erst für eine 3-gruppige Einrichtung verpflichtend ist.
Die Samtgemeinde
wurde von dieser Möglichkeit am 09.02.2017 informiert, der Landkreis hat diese
Überlegung kurzfristig am 09.02.2017 zu Empfehlung in den Jugendhilfeausschuss
gegeben.
Information am 13.2.17 durch den Landkreis
Der
Jugendhilfeausschuss hat die Beschlussempfehlungen zu der Einrichtung der
halben Gruppe an der Kita Wunderland sowie der Wiederinbetriebnahme der Räume
des Spielkreises Karwitz zur erneuten Beratung in die Jugendhilfeplanungsgruppe
gegeben.
Der Bedarf für
insgesamt 30 weitere Plätze im Planungsbereich Dannenberg ist zu überprüfen und
zu belegen.
Der Landkreis wird
kurzfristig eine Sitzung des Jugendhilfeplanungsausschusses vor der nächsten
Kreisausschusssitzung am 06.03. einberufen.
Die Verwaltung der
Samtgemeinde Elbtalaue empfiehlt einen Vorbehaltsbeschluss zur Einrichtung der
halben Gruppe an der Kita Wunderland, um ermittelte Betreuungsbedarfe
kurzfristig umsetzen zu können.
Auch die
Einrichtung einer Gruppe in den Räumlichkeiten der Gemeinde Karwitz ist ein
Vorbehaltsbeschluss, damit eine reelle Chance besteht, zu Beginn des
Kindergartenjahres am 01.08.2017 in Betrieb gehen zu können.
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der
Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Finanzierung gemäß
Jugendhilfevereinbarung, stimmt die Samtgemeinde der Einrichtung einer 10er
Kindergartengruppe zum nächstmöglichen Zeitpunkt an der Kita Wunderland zu.