Betreff
Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen; hier: Einrichtung einer 10er Kindergartengruppe an der Kita Wunderland
Vorlage
14/0111/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Träger „LebenLeben“ der Kita Wunderland hat dem Landkreis signalisiert, kurzfristig zum 01.04.2017 eine halbe Kindergartengruppe einrichten zu können. Diese Gruppe kann im derzeitigen Bewegungsraum angesiedelt werden.

Eine Betriebserlaubnis seitens der Landesschulbehörde wurde in Aussicht gestellt, da ein Bewegungsraum erst für eine 3-gruppige Einrichtung verpflichtend ist.

 

Die Samtgemeinde wurde von dieser Möglichkeit am 09.02.2017 informiert, der Landkreis hat diese Überlegung kurzfristig am 09.02.2017 zu Empfehlung in den Jugendhilfeausschuss gegeben.

 

Information am 13.2.17 durch den Landkreis

Der Jugendhilfeausschuss hat die Beschlussempfehlungen zu der Einrichtung der halben Gruppe an der Kita Wunderland sowie der Wiederinbetriebnahme der Räume des Spielkreises Karwitz zur erneuten Beratung in die Jugendhilfeplanungsgruppe gegeben.

Der Bedarf für insgesamt 30 weitere Plätze im Planungsbereich Dannenberg ist zu überprüfen und zu belegen.

Der Landkreis wird kurzfristig eine Sitzung des Jugendhilfeplanungsausschusses vor der nächsten Kreisausschusssitzung am 06.03. einberufen.

 

Die Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue empfiehlt einen Vorbehaltsbeschluss zur Einrichtung der halben Gruppe an der Kita Wunderland, um ermittelte Betreuungsbedarfe kurzfristig umsetzen zu können.

Auch die Einrichtung einer Gruppe in den Räumlichkeiten der Gemeinde Karwitz ist ein Vorbehaltsbeschluss, damit eine reelle Chance besteht, zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2017 in Betrieb gehen zu können.

 

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Finanzierung gemäß Jugendhilfevereinbarung, stimmt die Samtgemeinde der Einrichtung einer 10er Kindergartengruppe zum nächstmöglichen Zeitpunkt an der Kita Wunderland zu.