Betreff
Lichtraumprofile (Antrag der Fraktion SOLI)
Vorlage
30/0099/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) unterhält als Trägerin der Straßenbaulast ca. 270 km Gemeindestraßen und Wirtschaftswege. Im Rahmen dieser Unterhaltung werden jährlich mit einem erheblichen Aufwand die Lichtraumprofile geprüft und wenn erforderlich durch Rückschnitt wieder hergestellt. Das Lichtraumprofil ist keine feststehende Norm, die z.B. eine Breite, vorgibt. Es ist im Wesentlichen darauf zu achten, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Dieser Verpflichtung kommt die Stadt nach.

Sofern es sich nicht ausnahmsweise um eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr handelt, dürfen Rückschnitte nur von Oktober bis März durchgeführt werden.

Sofern es sich um Überhänge von privaten Grundstücken handelt, sind diese nach der Gefahrenabwehrverordnung der Samtgemeinde Elbtalaue zu beurteilen. Verstöße werden durch das zuständige Ordnungsamt entgegengenommen und geahndet.

Sofern es über die allgemeinen Rückschnitte hinaus Bedarfe gibt, bzw. gab, wurden und werden diese beim Fachdienst 30 angezeigt, geprüft und abgearbeitet.

 

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung