Sachverhalt:
Die Stadt Dannenberg (Elbe) unterhält als Trägerin der Straßenbaulast ca.
270 km Gemeindestraßen und Wirtschaftswege. Im Rahmen dieser Unterhaltung
werden jährlich mit einem erheblichen Aufwand die Lichtraumprofile geprüft und
wenn erforderlich durch Rückschnitt wieder hergestellt. Das Lichtraumprofil ist
keine feststehende Norm, die z.B. eine Breite, vorgibt. Es ist im Wesentlichen
darauf zu achten, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Dieser
Verpflichtung kommt die Stadt nach.
Sofern es sich nicht ausnahmsweise um eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr
handelt, dürfen Rückschnitte nur von Oktober bis März durchgeführt werden.
Sofern es sich um Überhänge von privaten Grundstücken handelt, sind diese
nach der Gefahrenabwehrverordnung der Samtgemeinde Elbtalaue zu beurteilen.
Verstöße werden durch das zuständige Ordnungsamt entgegengenommen und geahndet.
Sofern es über die allgemeinen Rückschnitte hinaus Bedarfe gibt, bzw.
gab, wurden und werden diese beim Fachdienst 30 angezeigt, geprüft und
abgearbeitet.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung