Sachverhalt:
Nach aktueller
Kita-Bedarfsplanung stehen im Planbereich Dannenberg keine ausreichenden
Kapazitäten zur Verfügung, um allen Kindern einen bedarfsgerechten
Betreuungsplatz garantieren zu können. Die
Erfüllung des Rechtsanspruchs ist nicht gewährleistet.
Für den
Stadtbereich Dannenberg hat der Landkreis bereits kurzfristig eine
Interessenbekundung veranlasst, mit dem Ergebnis, dass weitere Betreuungsplätze
lediglich dann eingerichtet werden können, wenn Neubauten oder Anbauten mit
hohem Investitionsaufwand erfolgen.
Eine zeitnahe
Gewährleistung von weiteren Plätzen ist im Stadtbereich Dannenberg demnach
ausgeschlossen. Um kostengünstig und zeitnah alternativ weitere Plätze im
Planbereich Dannenberg zu schaffen, sind Vorgespräche mit der Gemeinde Karwitz
und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg geführt worden, mit der Überlegung eine
Einrichtung in den Räumen des ehemaligen Spielkreises Karwitz anzusiedeln.
Die Entfernung von
Dannenberg, Marktplatz bis zum ehemaligen Spielkreis Karwitz/Lenzen beträgt 8
Kilometer. Dies liegt deutlich unter der theoretisch zumutbaren Entfernung von
25 Kilometern.
Die Räumlichkeiten
sind wie zu Spielkreiszeiten ausgestattet, sprich Mobiliar,
Sanitäreinrichtungen und Außengelände stehen zur Verfügung und sind in
einwandfreiem Zustand.
Die Einrichtung
könnte voraussichtlich mit kleineren Investitionen (Wickelbereich, Krippen-WC,
Rampe im Eingangsbereich u.ä.) zeitnah in Betrieb genommen werden.
Die
Landesschulbehörde hat grundsätzlich eine Betriebserlaubnis in Aussicht
gestellt. Da es für die einzelnen Varianten unterschiedliche Ansprüche
(zusätzlicher Büroraum, Schlafraum etc.) gibt, ist zusätzlich zum Bedarf auch
die Umsetzbarkeit in den Räumlichkeiten zu klären.
Es ist noch zu
klären, wieviele Kinder unter 3 Jahren betreut werden können, ohne größere
Umbaumaßnahmen vorzunehmen und in welchem zeitlichen Umfang. Auch die Option
Außenstelle einer bestehenden Einrichtung ist zu prüfen.
Denkbar ist eine
altersübergreifende Gruppe oder die Einrichtung einer 15+5 Gruppe.
Der genaue Bedarf
an Kinderbetreuungsplätzen wird derzeit vom Landkreis in den Einrichtungen
abgefragt. Die Bedarfsplanungssitzung im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue ist
für den 28.2.17 terminiert. Nach den Kuratoriumssitzungen wird bereits
deutlich, dass es in den meisten Einrichtungen zu Platzvergabesitzungen kommen
wird, da die Zahlen der Anmeldungen die der Abmeldungen (Einschulung) teils
deutlich übersteigt.
Der Kreistag hat
sich den Beschluss zum Kita-Bedarf vorbehalten, der Termin der Sitzung ist am
13.03.17.
Um eine Umsetzung
zum Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 zu gewährleisten, wird sowohl von
der Gemeinde Karwitz als auch der Samtgemeinde Elbtalaue ein Vorabbeschluss
eingeholt.
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich des Beschlusses des Landkreises zur Finanzierung und der Gemeinde Karwitz zur Bereitstellung der Räumlichkeiten gem. Jugendhilfevereinbarung, stimmt die Samtgemeinde Elbtalaue der Maßnahme zu und übernimmt die Mitfinanzierung ab Inbetriebnahme der Einrichtung.