Betreff
Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen; hier: Einrichtung und Betrieb einer Kindertageseinrichtung im ehemaligen Spielkreis Karwitz
Vorlage
14/0081/2017
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

Nach aktueller Kita-Bedarfsplanung stehen im Planbereich Dannenberg keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung, um allen Kindern einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz garantieren zu können.

Die Erfüllung des Rechtsanspruchs ist nicht gewährleistet.

 

Für den Stadtbereich Dannenberg hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Interessenbekundung zur Einrichtung einer weiteren Kita-Gruppe (15 Kinder über und 5 Kinder unter 3 Jahren) durchgeführt. Nach Rückmeldung der Träger können weitere Betreuungsplätze nur durch Anbauten bzw. Neubauten eingerichtet werden, mit einem entsprechend hohen Investitionsaufwand.

Eine zeitnahe Gewährleistung von weiteren Plätzen ist damit ausgeschlossen.

 

Da bei Schließung des Spielkreises Karwitz die Gemeinde signalisiert hat, sie könne sich eine Reaktivierung des Betreuungsbetriebes bei entsprechendem Bedarf vorstellen, gab es Vorgespräche mit Landkreis, Gemeinde und Samtgemeinde und eine Ortsbesichtigung.

 

Die Räumlichkeiten sind in einwandfreiem Zustand und entsprechender Einrichtung ausgestattet. Auch das Außengelände könnte zeitnah in Betrieb gehen. Kleinere Investitionen wie Wickeltisch, Krippen-WC, Garderobe, Rampe im Eingangsbereich, Fluchtwegeplan etc. sind für die Erteilung einer Betriebserlaubnis einer Kindertagesstätte noch erforderlich, grundsätzlich wird aber eine Betriebserlaubnis seitens der Landesschulbehörde in Aussicht gestellt.

 

Sämtliche Kosten für diese Investitionen sind vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und anteilig von der Samtgemeinde Elbtalaue im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung zu tragen.

Im Haushalt der Gemeinde Karwitz sind vorsorglich Mittel für diese Maßnahmen eingeplant, ohne den Haushalt zu belasten. 

 

Die Gemeinde überlässt dem künftigen Träger der Kita mietfrei die Räumlichkeiten und stellt die entstehenden Neben- und Betriebskosten dem Betreiber der Einrichtung in Rechnung.

Ferner ist zu vereinbaren, dass die Gemeinde nach Ende der Betreuungszeiten den Bewegungsraum sowie die WC-Räume weiterhin nutzen kann.

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises wird in seiner Sitzung am 09.02.2017 über die Einrichtung und Betrieb einer Kindertagesstätte im ehemaligen Spielkreis grundsätzlich beraten. Die Entscheidung liegt beim Kreistag, der am 13.03.17 tagt.

Bei Zustimmung des Kreistages erfolgt eine Ausschreibung der Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung in Karwitz.

 

 

 

 

Mit der Landesschulbehörde, dem Landkreis und dem künftigen Träger ist der erforderliche Investitionsbedarf zu ermitteln und umgehend umzusetzen.

Um allen Eltern und Kindern einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz zu garantieren, muss die Einrichtung zum 01.08.2017 in Betrieb gehen.

 

 

 

 

Entwicklung der Kinderzahlen in der Gemeinde Karwitz

 

1.8.13 bis 31.7.14    4 Kinder

1.8.14 bis 31.7.15    8 Kinder

1.8.15 bis 31.7.16    4 Kinder

1.8.16 bis 11.1.17     2 Kinder

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Karwitz stimmt der Bereitstellung der Räumlichkeiten für die Einrichtung und den Betrieb einer Kindertageseinrichtung grundsätzlich zu. Nach Beschluss des Kreistages für die neue Einrichtung einen Träger auszuschreiben, sind entsprechende Vereinbarungen zur Gebäudenutzung sowie der Nutzung des Inventars durch die Verwaltung vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.