Sachverhalt:
Der Haushaltsplan
2017 ist sowohl im Planungsjahr als auch den Folgejahren ausgeglichen. Der
Ausgleich kann allerdings in jedem Jahr nur über eine Entnahme aus der
Überschussrücklage (der Vorjahre) erreicht werden (s. Haushaltsplan Seite 107,
Zeile Nr. 358390). Mit diesen strukturellen Defiziten einher geht auch ein
jährlicher negativer Zahlungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (s.
Haushaltsplan S. 18, Zeile Nr. 1500). Anders ausgedrückt: Die Auszahlungen aus
laufender Tätigkeit sind durchweg höher als die Einzahlungen.
Nur durch die
Einzahlungen aus den Grundstücksverkäufen im Baugebiet Zieleitz (s.
Haushaltsplan S. 18, Zeile Nr. 2020 u. 2030) gelingt es, den vorhandenen
Geldbestand bis zum Ende des Finanzplanzeitraumes auf gleichbleibendem Niveau zu
halten.
Aus Sicht der
Verwaltung sollte daher spätestens 2018 über eine angemessene Erhöhung der
Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer nachgedacht werden.
Größere
Aufwandssteigerungen im Vergleich zu den Vorjahren sind im Bereich
Kinderspielkreis (Haushaltsplan S. 47) durch gestiegene Personalkosten und im
Bereich Liegenschaftsverwaltung (Haushaltsplan S. 91) durch die notwendigen
Sanierungsmaßnahmen am ehemaligen Volksbankgebäude eingeplant.
Im Jahr 2017 sind
neue Investitionen in Höhe von 22.000 € vorgesehen (s. Vorbericht S. 8 und
Investitionsprogramm auf den Seiten 110-112 des Haushaltsplanes. Die Deckung
erfolgt durch die vorhandenen Mittel bzw. zu erwartenden Einzahlungen aus
Grundstücksverkäufen. Eine Kreditaufnahme ist mithin nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt die Haushaltssatzung 2017 sowie das Investitionsprogramm 2016 –
2020.