Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 sowie das Investitionsprogramm 2016 - 2020
Vorlage
20/0079/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan 2017 ist sowohl im Planungsjahr als auch den Folgejahren ausgeglichen. Der Ausgleich kann allerdings in jedem Jahr nur über eine Entnahme aus der Überschussrücklage (der Vorjahre) erreicht werden (s. Haushaltsplan Seite 107, Zeile Nr. 358390). Mit diesen strukturellen Defiziten einher geht auch ein jährlicher negativer Zahlungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (s. Haushaltsplan S. 18, Zeile Nr. 1500). Anders ausgedrückt: Die Auszahlungen aus laufender Tätigkeit sind durchweg höher als die Einzahlungen.

 

Nur durch die Einzahlungen aus den Grundstücksverkäufen im Baugebiet Zieleitz (s. Haushaltsplan S. 18, Zeile Nr. 2020 u. 2030) gelingt es, den vorhandenen Geldbestand bis zum Ende des Finanzplanzeitraumes auf gleichbleibendem Niveau zu halten.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte daher spätestens 2018 über eine angemessene Erhöhung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer nachgedacht werden.

 

Größere Aufwandssteigerungen im Vergleich zu den Vorjahren sind im Bereich Kinderspielkreis (Haushaltsplan S. 47) durch gestiegene Personalkosten und im Bereich Liegenschaftsverwaltung (Haushaltsplan S. 91) durch die notwendigen Sanierungsmaßnahmen am ehemaligen Volksbankgebäude eingeplant.

 

Im Jahr 2017 sind neue Investitionen in Höhe von 22.000 € vorgesehen (s. Vorbericht S. 8 und Investitionsprogramm auf den Seiten 110-112 des Haushaltsplanes. Die Deckung erfolgt durch die vorhandenen Mittel bzw. zu erwartenden Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen. Eine Kreditaufnahme ist mithin nicht erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2017 sowie das Investitionsprogramm 2016 – 2020.