Sachverhalt:
In dem zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe) und der Hafen Hitzacker GmbH
geschlossenen Hafenvertrag vom 16.05.2001 hat sich die Stadt Hitzacker (Elbe)
gem. § 1 Ziffer I Nr. 7 des Vertrages verpflichtet, den Parkplatz Techters
Wiese zu entwidmen (einzuziehen). Voraussetzung für die Einziehung ist die
Erklärung der Hafen Hitzacker GmbH, dass der Parkplatz bis zum Baubeginn für
den öffentlichen Verkehr als Parkplatz zur Verfügung steht. Diese Erklärung hat
die Hafen Hitzacker GmbH mit Schreiben vom 23.09.2002 abgegeben.
Auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarung des Hafenvertrages ist
die Stadt Hitzacker (Elbe) verpflichtet, das Einziehungsverfahren für den
Parkplatz Techters Wiese durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Der Parkplatz
„Techters Wiese“ Gemarkung Hitzacker, Flur 3, Flst: 74/9 wird gem. § 8 Abs. 1
des Niedersächsischen Straßengesetzes eingezogen. Die Einziehung wird gem. § 8
Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes mindestens 3 Monate vor in Kraft
treten ortsüblich bekannt gemacht. Die Einziehung ist gem. § 8 Abs. 3 des
Niedersächsischen Straßengesetzes unter Angabe des Tages des Inkrafttretens der
Einziehung öffentlich bekannt zu machen.