Betreff
Entwidmung des Parkplatzes "Techters Wiese"
Vorlage
30/0078/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In dem zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe) und der Hafen Hitzacker GmbH geschlossenen Hafenvertrag vom 16.05.2001 hat sich die Stadt Hitzacker (Elbe) gem. § 1 Ziffer I Nr. 7 des Vertrages verpflichtet, den Parkplatz Techters Wiese zu entwidmen (einzuziehen). Voraussetzung für die Einziehung ist die Erklärung der Hafen Hitzacker GmbH, dass der Parkplatz bis zum Baubeginn für den öffentlichen Verkehr als Parkplatz zur Verfügung steht. Diese Erklärung hat die Hafen Hitzacker GmbH mit Schreiben vom 23.09.2002 abgegeben.

 

Auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarung des Hafenvertrages ist die Stadt Hitzacker (Elbe) verpflichtet, das Einziehungsverfahren für den Parkplatz Techters Wiese durchzuführen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Parkplatz „Techters Wiese“ Gemarkung Hitzacker, Flur 3, Flst: 74/9 wird gem. § 8 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes eingezogen. Die Einziehung wird gem. § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes mindestens 3 Monate vor in Kraft treten ortsüblich bekannt gemacht. Die Einziehung ist gem. § 8 Abs. 3 des Niedersächsischen Straßengesetzes unter Angabe des Tages des Inkrafttretens der Einziehung öffentlich bekannt zu machen.