Sachverhalt:
Ausgehend von der
Vorstellung auf der nichtöffentlichen Informationsveranstaltung des Landkreises
zur Ausgestaltung der Neustrukturierung des Schulzentrums Dannenberg (Elbe) am
06.02.2017, ist zur Umsetzung der Pläne sowie Sicherung der Bestandsgebäude
eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Schul- und Kulturzentrum“
notwendig.
Die
Bestandsgebäude der Schulen liegen zwar im Bereich des B-Planes, überschreiten
aber im Bereich der Nicolas-Born-Schule und des Jugendzentrums teilweise die
Baugrenze. Die Schulhofflächen und das Heizhaus südlich der
Nicolas-Born-Schule, die schwerlich als Sportflächen zu definieren sind, sowie
ein Teil des geplanten Neubaus liegen aber außerhalb der Fläche für
Gemeinbedarf (Schule).
Die Änderung
beinhaltet daher die Erweiterung der Fläche für den Gemeinbedarf (Schule) in
Richtung des Sportplatzes sowie die Neufestlegung der Baugrenzen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des
Bebauungsplanes „Schul- und Kulturzentrum“ ein.