Betreff
Verkauf von Grundstücken in der Gemarkung Jameln
Vorlage
31/0035/2017
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Nach § 125 NKomVG
dürfen Gemeinden Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nicht mehr benötigen, veräußern.
Die im
Beschlussvorschlag genannten Flächen haben für die Gemeinde keine Bedeutung
mehr und können auch nicht als Ausgleichsflächen etc. genutzt werden.
Daher wäre es
sinnvoll, sie an die Anlieger zu verkaufen. Es handelt sich um fest vermessene
Parzellen, so dass keine Vermessungskosten anfallen.
Der Kaufpreis ist
für derartige Flächen angemessen und entspricht den derzeit aktuellen
Bodenrichtwerten.
Beschlussvorschlag:
An Herrn Hartmut
Boithling, Bahnhofstr. 20, 29479 Jameln werden folgende Flurstücke verkauft:
- Gemarkung
Jameln, Flur 1, Flurstück 346/20, 1.085 m² x 1,50 € = 1.627,50 €
- Gemarkung
Jameln, Flur 1, Flurstück 45, 2.325 m² x 1,50 € = 3.487,50 €.
Die mit dem Vertrag
verbundenen Kosten trägt der Käufer.