Betreff
Verkauf von Grundstücken in der Gemarkung Jameln
Vorlage
31/0035/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 125 NKomVG dürfen Gemeinden Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen, veräußern.

Die im Beschlussvorschlag genannten Flächen haben für die Gemeinde keine Bedeutung mehr und können auch nicht als Ausgleichsflächen etc. genutzt werden.

Daher wäre es sinnvoll, sie an die Anlieger zu verkaufen. Es handelt sich um fest vermessene Parzellen, so dass keine Vermessungskosten anfallen.

Der Kaufpreis ist für derartige Flächen angemessen und entspricht den derzeit aktuellen Bodenrichtwerten.

 


Beschlussvorschlag:

 

An Herrn Hartmut Boithling, Bahnhofstr. 20, 29479 Jameln werden folgende Flurstücke verkauft:

 

  1. Gemarkung Jameln, Flur 1, Flurstück 346/20, 1.085 m² x 1,50 € = 1.627,50 €
  2. Gemarkung Jameln, Flur 1, Flurstück 45, 2.325 m² x 1,50 € = 3.487,50 €.

 

Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt der Käufer.