Sachverhalt:
Die Mölders Holding
GmbH, Bad Bevensen, hat mit Schreiben vom 19.12.2016 einen Antrag auf Ankauf
des städtischen Grundstückes der Gemarkung Dannenberg, Flur 14, Flurstück
64/17, mit einer Größe von 4.030 m² gestellt.
Auf diesem
Grundstück soll eine Weiterentwicklung des Hagebaumarktes in Dannenberg
erfolgen, um so den Standort und die Arbeitsplätze langfristig zu sichern und
auszubauen.
Da zum jetzigen
Zeitpunkt jedoch noch nicht die Grundstücksverhandlungen mit den weiteren
Eigentümern abgeschlossen sind und noch keine Baugenehmigung vorliegt, möchte
die Mölders Holding GmbH zwei Voraussetzungen in den Kaufvertrag aufgenommen
haben:
- Rücktritt,
sofern die weiteren für den Hagebaumarkt notwendigen Grundstücke nicht
durch die Mölders Holding GmbH erworben werden können
- Rücktritt,
sofern die Baugenehmigung für den Baumarkt mit Gartencenter mit einer max.
Größe von 9.000 m² nicht erteilt wird.
Die Kosten des
Vertrages sind durch die Firma Mölders Holding GmbH, Bad Bevensen, zu tragen.
Ebenso wird im Kaufvertrag aufgenommen, dass die Kosten, die ggfs. durch einen
Rücktritt gem. den beiden og. Ziffern durch die Firma Mölders Holding GmbH zu
tragen sind.
Der Kaufpreis für
diese Fläche hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 14.02.2017
(VAD/X/02 – Vorlage 31/0038/2017) beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Der Firma Mölders
Holding GmbH, Bad Bevensen, wird das Grundstück in der Gemarkung Dannenberg,
Flur 14, Flurstück 64/17, mit einer Größe von 4.030 m² zu einem Preis von 21,45
€/m² verkauft. Die mit dem Vertrag verbunden Kosten sind vom Käufer zu
übernehmen. Im Kaufvertrag wird festgelegt, dass dem Käufer ein Rücktrittsrecht
zusteht, sofern die weiteren benötigten Grundstücke durch den Käufer nicht
erworben werden können und das keine Baugenehmigung für einen Baumarkt mit
einer Fläche von max. 9.000 m² erteilt wird.