Betreff
Änderung der Satzung der Gemeinde Zernien über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse
Vorlage
11/0025/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Zernien hat in seiner konstituierenden Sitzung für die Wahlperiode X am 01.11.2016 nicht auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet (§ 104 NKomVG).

Ferner wurde auf besagter Sitzung gem. § 105 Abs. 5 NKomVG ein Ratsmitglied mit der allg. Vertretung des Bürgermeisters beauftragt.

 

Aufgrund dieser neuen Begebenheiten ist eine Anpassung der Satzung der Gemeinde Zernien über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse erforderlich. Besagte Satzung ist am 01.04.2000 in Kraft getreten und würde zuletzt mit der 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Zernien über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse vom 28.06.2012 angepasst.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen können dem anliegenden Entwurf der 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Zernien über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse entnommen werden.

 

Erläuterungen zu den einzelnen Änderungsvorschlägen:

 

Zu 1.:
Der jetzige Titel der Satzung umfasst nicht den Verwaltungsausschuss. Bei dem Verwaltungsausschuss handelt es sich nicht um einen Ausschuss des Rates der Gemeinde Zernien im Sinne von § 71 NKomVG. Es handelt sich gem. §§ 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 NKomVG um ein selbständiges Organ der Gemeinde. Die jetzige Bezeichnung wäre unter Berücksichtigung der neuen Begebenheiten nicht hinreichend bestimmt.


Zu 2.:
Aufgrund der bisherigen Formulierung ist es nicht möglich ein Sitzungsgeld für die Sitzungen des Verwaltungsausschusses auszuzahlen. Die Auszahlung eines entsprechenden Sitzungsgeldes wird durch die neue Formulierung ermöglicht.

 

Zu 3.:
Aufgrund der Beauftragung eines allg. Vertreters des Bürgermeisters, welcher nicht stellv. Bürgermeisterin oder stellv. Bürgermeister ist, ist eine Anpassung der Regelung erforderlich.

 

Zu 4. und 5.:
Bisher erhielt die stellv. Bürgermeisterin oder der stellv. Bürgermeister, welcher gleichzeitig mit der Verwaltungsvertretung beauftragt ist, eine monatliche Fahrkostenpauschale i. H. v. 30,00 €. Die stellv. Bürgermeisterin oder der stellv. Bürgermeister welcher nicht mit der Verwaltungsvertretung beauftragt war, erhielt eine monatliche Fahrtkostenpauschale i. H. v. 15,00 €. Aufgrund der Wahl eines allg. Vertreters des Bürgermeisters ist auch hier eine Anpassung erforderlich. Nach der neuen Regelung erhalten die stellv. Bürgermeister in Ausübung ihrer Tätigkeit (repräsentative Vertretung) und der allg. Vertreter des Bürgermeisters in Ausübung seiner Tätigkeit (Verwaltungsvertretung) eine monatliche Fahrkostenpauschale i. H. v. 15,00 €.

 


Beschlussvorschlag:

Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Zernien über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse wird beschlossen.