Betreff
Verpflichtung des Ratsherren Michael Zuther
Vorlage
11/0006/2017
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Ratsmitglieder werden gemäß § 60 Satz 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl durch den Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Eine Verpflichtung des Ratsherren Zuther hat weder in der konstituierenden Sitzung am 08.11.2016 noch in der Sitzung am 20.12.2016 stattgefunden und ist daher nachzuholen.