Betreff
Verkauf einer städtischen Fläche, Dorfplatz Grabau
Vorlage
31/1221/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 07.11.2016 haben einige Bewohner der Dorfgemeinde Grabau Interesse an der Übernahme des Dorfplatzes bekundet. Seit Jahren werde die Pflege des Dorfplatzes bereits durch die Anwohner durchgeführt. Als Kaufpreis wird durch die Interessenten ein Betrag in Höhe von 1,00 Euro/m² vorgeschlagen. Die Vermessungskosten sowie die mit dem Vertrag verbundenen weiteren Kosten wollen die Käufer zahlen.

Die Käufer beabsichtigen, die von Ihnen erworbenen Flächen einzufrieden, was dann dem Gesamtbild des Dorfplatzes entgegenstehen würde. Der klassische Anblick als Dorfplatz im dem Rundlingsdorf würde verloren gehen.

 

Es wurde in dieser Angelegenheit eine Anfrage bei der Denkmalschutzbehörde des Landkreises gestellt, folgende Antwort ist eingegangen:

 

Aus denkmalrechtlicher Sicht kann der Verkauf von Teilflächen des Dorfplatzes von Grabau an Privateigentümer nicht empfohlen werden.

 

Grabau ist ein Wurtendorf mit Rundlingsstruktur, die sich bis heute (trotz einiger baulicher Veränderungen) erhalten hat. Eines der typischen Merkmale dieser Siedlungstruktur ist der offene Dorfplatz mit nur einem einzigen Zugang. Die Niederdeutschen Hallenhäuser grenzen mit ihren Giebelfassaden direkt an diesen Dorfplatz. Aus diesem Grund war das Ortsbild seit jeher davon geprägt, dass sich keinerlei Zäune vor den Wirtschaftsgiebeln befanden. Lediglich zwischen den Hallenhäusern gab es Abgrenzungen vom Gemeindeland in Form von Hoftoren.

Der Dorfplatz wurde steht als gemeinschaftlich Fläche genutzt und wurde von Bebauung freigehalten.

 

Die Veränderung der Grundstücksflächen stellt eine denkmalrechtlich genehmigungspflichtige Maßnahme dar.“

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Kaufanfrage für den Dorfplatz in Grabau wird aus denkmalschutzrechtlicher Sicht abgelehnt.