Betreff
Straßenbeleuchtung; Brennzeitunterbrechung
Vorlage
30/1208/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Bis zum 31.03.2014 war die Brennzeitunterbrechung unterschiedlich geregelt. In der „Kern-„Stadt Hitzacker (Elbe) einschließlich der Ortsteile Tießau und Tiesmesland Brennzeitunterbrechung von 24:00 – 5:30 Uhr und in allen weiteren Ortsteilen der Stadt Hitzacker (Elbe) Brennzeitunterbrechung von 22:00 – 6:00 Uhr. Gemäß Beschluss des VAH/IX/23 vom 10.03.2014 hat die Stadt Hitzacker (Elbe) das Angebot der EVE Netz GmbH zur Nachrüstung der neuen Frequenz-Rundsteuerempfänger zum Betrieb der Straßenbeleuchtung der Stadt Hitzacker (Elbe) angenommen. Seit dem 01.04.2014 wird die Brennzeitunterbrechung auf Grundlage des Betriebsführungsvertrages-Steuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen mit der EVE Netz GmbH einheitlich gesteuert. Die Brennzeitunterbrechung der Straßenbeleuchtung für die Stadt Hitzacker (Elbe) einschließlich der Ortsteile ist einheitlich von 23:00 – 6:00 Uhr vereinbart. Durch die einheitliche Brennzeitunterbrechung wurden die Stromverbräuche reduziert. Des Weiteren wurde die Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger der gesamten Stadt Hitzacker (Elbe) einschließlich Ortsteile erreicht.

 

Beschlussvorschlag:

Die vereinbarte Brennzeitunterbrechung von 23:00 – 6:00 Uhr wird beibehalten.