Sachverhalt:
Bis zum 31.03.2014
war die Brennzeitunterbrechung unterschiedlich geregelt. In der „Kern-„Stadt
Hitzacker (Elbe) einschließlich der Ortsteile Tießau und Tiesmesland
Brennzeitunterbrechung von 24:00 – 5:30 Uhr und in allen weiteren Ortsteilen
der Stadt Hitzacker (Elbe) Brennzeitunterbrechung von 22:00 – 6:00 Uhr. Gemäß
Beschluss des VAH/IX/23 vom 10.03.2014 hat die Stadt Hitzacker (Elbe) das
Angebot der EVE Netz GmbH zur Nachrüstung der neuen
Frequenz-Rundsteuerempfänger zum Betrieb der Straßenbeleuchtung der Stadt
Hitzacker (Elbe) angenommen. Seit dem 01.04.2014 wird die
Brennzeitunterbrechung auf Grundlage des Betriebsführungsvertrages-Steuerung
der Straßenbeleuchtungsanlagen mit der EVE Netz GmbH einheitlich gesteuert. Die
Brennzeitunterbrechung der Straßenbeleuchtung für die Stadt Hitzacker (Elbe)
einschließlich der Ortsteile ist einheitlich von 23:00 – 6:00 Uhr vereinbart.
Durch die einheitliche Brennzeitunterbrechung wurden die Stromverbräuche
reduziert. Des Weiteren wurde die Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger
der gesamten Stadt Hitzacker (Elbe) einschließlich Ortsteile erreicht.
Beschlussvorschlag:
Die vereinbarte
Brennzeitunterbrechung von 23:00 – 6:00 Uhr wird beibehalten.