Betreff
Nutzung des Stadtwappens für private Zwecke
Vorlage
1/1195/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Datum vom 07.12.2016 hat Herr Kuschnik schriftlich per Mail um Genehmigung der Nutzung des Stadtwappens zur Herstellung einer Flagge gebeten. Herr Kuschnik möchte die Flagge erstmalig zu seinem Geburtstag und dann dauerhaft vor seinem Haus hissen, um damit die Verbundenheit zu seiner ehemaligen Heimatstadt ausdrücken.

 

Der Stadtname und das Stadtwappen sind in entsprechender Anwendung des § 12 BGB gegen unbefugte Verwendung geschützt. Dritten kann die Nutzung des Stadtnamens und des –wappens allerdings gestattet werden. Bei allen Genehmigungen ist aber im Hinblick auf Missbrauchsgefahren sowie im Hinblick auf den Charakter des Wappens als Hoheitszeichen ein strenger Maßstab anzuwenden.

 

Die Stadt Dannenberg (Elbe) sollte daher eine Genehmigung nur dann aussprechen, wenn

  1. die Verwendung des Wappens oder des Namens das Ansehen der Stadt nicht gefährdet oder schädigt oder gefährden bzw. schädigen kann,
  2. jeder Anschein eines amtlichen Charakters durch die Verwendung des Wappens oder des Namens vermieden wird und eine Verwechslung mit Einrichtungen der Stadt sowie jede missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen ist,
  3. das Stadtwappen heraldisch richtig und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben wird.
  4. dass Stadtwappen als Ganzes dargestellt und nicht durch andere Symbole verdeckt wird.

 

Im vorliegenden Fall soll das Stadtwappen zur Herstellung einer Flagge verwendet werden, die anschließend ausschließlich im privaten Bereich genutzt wird. Eine Schädigung des Ansehens der Stadt Dannenberg (Elbe) ist durch die beschriebene Nutzung nicht ersichtlich. Ganz im Gegenteil. Hier möchte ein Bürger der Stadt seine Verbundenheit zu seiner Heimat ausdrücken. Auch der Anschein eines amtlichen Charakters oder eine Verwechselungsgefahr mit Einrichtungen der Stadt kann vorliegend ausgeschlossen werden.

 

Die Stadt Dannenberg (Elbe) sollte daher die jederzeit widerrufliche Genehmigung zur Nutzung des Wappens mit der Auflage erteilen, dass das Stadtwappen heraldisch richtig und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben, als Ganzes dargestellt und nicht durch andere Symbole verdeckt oder umgestaltet wird.

 

Der Antragsteller wird zur Vermeidung von Missverständnissen zudem darauf hingewiesen, dass diese Genehmigung zur Nutzung des Stadtwappens nicht die baurechtliche bzw. die gefahrenabwehrrechtliche Genehmigung zur Errichtung des Flaggenmastes umfasst. Hierzu muss der Antragsteller ggf. weitere Genehmigungen einholen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) genehmigt Herrn Manfred Kuschnik, wohnhaft in 67373 Dudenhofen, An der Neumühle 22B, die Nutzung des Stadtwappens zur Herstellung einer Flagge für den privaten Gebrauch.

 

Herr Kuschnik hat dafür Sorge zu tragen, dass das Stadtwappen heraldisch und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben, als Ganzes dargestellt und nicht durch andere Symbole verdeckt oder umgestaltet wird.

 

Die Genehmigung zur Nutzung des Stadtwappens kann jederzeit widerrufen werden.