Betreff
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2017
Vorlage
30/1191/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Planungsverband ist Körperschaft des öffentlichen Rechtes und verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Daher sind für den Planungsverband Haushaltssatzung und - plan zu verabschieden.

 

Die Verbandsversammlung beschließt gem. § 8 abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan.

 


Beschlussvorschlag:

Die vorliegende Haushaltssatzung 2017 und der Haushaltsplan 2017 werden mit ihrem Inhalt beschlossen.