Betreff
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2017
Vorlage
30/1191/2016
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Der Planungsverband
ist Körperschaft des öffentlichen Rechtes und verwaltet seine Angelegenheiten
im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Daher sind für den
Planungsverband Haushaltssatzung und - plan zu verabschieden.
Die
Verbandsversammlung beschließt gem. § 8 abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der Satzung des
Planungsverbandes Neu Tramm über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan.
Beschlussvorschlag:
Die vorliegende
Haushaltssatzung 2017 und der Haushaltsplan 2017 werden mit ihrem Inhalt
beschlossen.