Betreff
Wahl des Verbandvorstandes
Vorlage
30/1187/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden vom jeweiligen Rat eines Verbandsmitgliedes aus dessen Mitte für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt (§ 7Abs. 4 S.1 Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm).

 

Die Verbandsversammlung wählt aus ihren Mitgliedern den Verbandsvorstand (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3  Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm).

Der Verbandsvorstand besteht gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus je zwei stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern der Verbandsmitglieder aus der Verbandsversammlung.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung wählt für das Verbandsmitglied Stadt Dannenberg (Elbe)

 

1.

2.

 

und für das Verbandsmitglied Gemeinde Jameln

 

1.

2.

 

In der Verbandsvorstand.