Betreff
Wahl des Verbandvorstandes
Vorlage
30/1187/2016
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Die Mitglieder der
Verbandsversammlung werden vom jeweiligen Rat eines Verbandsmitgliedes aus
dessen Mitte für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt (§ 7Abs. 4 S.1 Satzung des
Planungsverbandes Neu Tramm).
Die
Verbandsversammlung wählt aus ihren Mitgliedern den Verbandsvorstand (§ 8 Abs.
1 Satz 1 Nr. 3 Satzung des
Planungsverbandes Neu Tramm).
Der
Verbandsvorstand besteht gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus je zwei
stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern der Verbandsmitglieder aus der
Verbandsversammlung.
Beschlussvorschlag:
Die
Verbandsversammlung wählt für das Verbandsmitglied Stadt Dannenberg (Elbe)
1.
2.
und für das
Verbandsmitglied Gemeinde Jameln
1.
2.
In der
Verbandsvorstand.