Betreff
Errichtung einer Photovoltaikanlage im Breeser Weg; Antrag auf Anpachtung von städtischen Flächen
Vorlage
31/1181/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es ist ein Antrag auf Anpachtung einer ca. 2 ha großen Gewerbefläche im Gewerbegebiet Breeser Weg gestellt worden. Auf dieser Fläche soll eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 750kWp errichtet werden. Die Laufzeit solcher Pachtverträge beträgt üblicherweise 20 Jahre. Es wird eine Pacht von 750,00 € angeboten.
Alle im Breeser Weg liegenden Flächen, die sich im Eigentum der Stadt befinden, sind für landwirtschaftliche Nutzungen verpachtet. Diese Pachtverträge sind für 5-10 Jahre abgeschlossen, wobei der Stadt ein jederzeitiges Sonderkündigungsrecht eingeräumt ist, für den Fall, dass gemeindliche Zwecke (z. B.: Weiterveräußerung) dies notwendig machen. Für diesen Fall erhält der Bewirtschafter nach den abgeschlossenen Pachtverträgen keine Entschädigung für die entgangene Ernte oder die bereits eingebrachten Früchte. Die Pachthöhe beläuft sich auf 170,00 €/ha - 560,00 €/ha. Dies in Abhängigkeit des Pachteintritts und der Qualität der Flächen (Altpachtverträge niedrigere Pachtpreise, neuere Pachtverträge höhere.)

In einem Telefonat wurde dem Antragsteller die bisher übliche Verfahrensweise bei solchen Anträgen erläutert. Die letzten diesbezüglichen Anträge wurden abgelehnt. In der abgelaufenen Legislaturperiode bestand politischer Konsens, dass im städtischen Eigentum befindliche Gewerbeflächen nicht langfristig (ohne Sonderkündigungsrecht bei dem keine Abfindung zu zahlen ist) an Vorhaben gebunden sein sollen, die nicht auch Arbeitsplätze in die Region bringen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wird der vorliegende Antrag den Gremien der Stadt erneut zu Beratung vorgelegt.

Im Gewerbegebiet Breeser Weg sind zwischenzeitlich nahezu alle städtischen Flächen, die im Bereich der fertigen Erschließungsanlagen liegen, veräußert. Einzig in der Nähe der Biogasanlage befindet sich noch ein Grundstück mit ca. 5.000 m², das durch potentielle Erwerber sofort einer Nutzung zugeführt werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Anpachtung einer Fläche im Gewerbegebiet Breeser Weg, zur Errichtung einer Photovoltaikanlage, wird abgelehnt.