Betreff
Erweiterung der Funktionen der DAN-APP; Onlinehandel
Vorlage
04/1177/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Jahre 2014 wurde über den Marketingverein ALMA Elbtalaue in Kooperation mit der Elbe-Jeetzel-Zeitung die DAN-APP gestartet. Hotellerie und Gastronomie, Handel und Dienstleistung, Angebote, ein Veranstaltungskalender, ein Servicebereich, Notdienste u.v.m. sind als Information in dieser App zu finden. Sie erfreut sich zunehmender Beliebtheit und stellt den Handel, insbesondere in der Stadt Dannenberg (Elbe), vor. Die App wurde seinerzeit von der Marktplatz GmbH in Lüneburg programmiert. Von Zeit zu Zeit finden Gespräche mit den Verantwortlichen der Marktplatz GmbH statt.

Die Stadt Lüneburg hat ebenfalls eine App, die ähnlich aufgebaut ist wie die DAN-APP.

 

Der Onlinehandel gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dies schwächt insbesondere den Einzelhandel in den Stadtzentren.

In Gesprächen zwischen der Werbegemeinschaft, dem Marketingarbeitskreis, Wirtschaft und Vertretern der Stadtverwaltung wurde zunehmend deutlich, dass die Einzelhändler mit Online-Shop-Lösungen arbeiten müssen.

Über die Werbegemeinschaft ist es nicht möglich, eine solche Aktion aufzubauen. Aus diesem Grunde hat der Marketingverein sich intensiv mit der Thematik befasst und die Programmierer befragt, ob es möglich ist, die DAN-APP mit einer Shop-Lösung zu erweitern. Diese Möglichkeit besteht. Das Besondere an der Shop-Lösung ist, dass es ein Fullfillment-System ist. Das bedeutet, dass sich die Anbieter um die Retourenabwicklung kümmern. Das heißt: Der Anbieter eines solchen Shop-Systems innerhalb der App übernimmt hier sämtliche Tätigkeiten, so dass die Einzelhändler davon befreit sind.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Produkte, die im Shop erhältlich sind, auch bei Amazon und weiteren großen Shop-Anbietern zu sehen sein werden. Vom technischen Aufbau her wird für die einzelnen Geschäfte, die einen Shop haben möchten, in dem Shop-System ein eigenes Geschäft angelegt. Pro Bestellung nimmt der Shop-Anbieter einen Prozentsatz als Provision. Dieser Prozentsatz ist sehr gering; muss aber noch ausgehandelt werden.

Die Resonanz auf dieses Konzept innerhalb der Einzelhändlerschaft ist groß. In jedem Expertenseminar raten Vortragende den Kaufleuten zu einem Online-Shop.

 

Wie bei der Entwicklung der App wäre es auch hier erforderlich, dass eine Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt wird. Die Einzelhändler müssen natürlich für die Einrichtung ihres Shops zahlen.

Die Kosten, die für eine komplette Einrichtung als Erweiterung der App entstehen werden, liegen bei ca. 10.000,00 €.

5.000,00 € sind von den Nutzern zu erwarten.

 

Die einzelnen Arbeitskreise aus der Werbegemeinschaft und aus dem Marketing bitten den Rat der Stadt, einen Investitionszuschuss von 5.000,00 € zu gewähren.

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) begrüßt die Erweiterung der Funktionen der DAN-APP durch das Angebot eines Onlinehandels. Zur Durchführung des Projektes wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € zur Verfügung gestellt.