Betreff
Verpflichtung der Ratsfrau Sybille von Thienen und des Ratsherrn Markus Maul
Vorlage
11/1144/2016
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Die Ratsmitglieder
werden gemäß § 60 Nds. Kommunalverfassungsgesetz in der ersten Sitzung nach der
Wahl förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Ratsfrau Sybille
von Thienen und Ratsherr Markus Maul waren zur konstituierenden Sitzung
verhindert. Aus diesem Grund ist die Verpflichtung nachzuholen.