Betreff
Verpflichtung der Ratsfrau Sybille von Thienen und des Ratsherrn Markus Maul
Vorlage
11/1144/2016
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Ratsmitglieder werden gemäß § 60 Nds. Kommunalverfassungsgesetz in der ersten Sitzung nach der Wahl förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Ratsfrau Sybille von Thienen und Ratsherr Markus Maul waren zur konstituierenden Sitzung verhindert. Aus diesem Grund ist die Verpflichtung nachzuholen.