Sachverhalt:
a) Das Lichtraumprofil soll an den in Anlage 1a
– 1e aufgelisteten Wirtschaftswegen
(4,50m hoch und 1,0m – 1,5m breit von der Fahrbahnkante) aus
verkehrssicherungspflichtigen Gründen hergestellt werden. Das Befahren mit
landwirtschaftlichen Maschinen ist stark eingeschränkt.
b) 6 Pappeln entlang der Straße Tripkau Mühle
(siehe Anlage 2) müssen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen gefällt
werden. Teile der Krone sind bereits abgestorben.
c) 6 Linden in der Gartower Str. (siehe Anlage
3) muss aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen gefällt werden. Teile der
Krone sind bereits abgestorben.
d) 4 Pappeln auf dem Parkplatz am Schwimmbad
(siehe Anlage 4) müssen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen gefällt
werden. Teile der Krone sind bereits abgestorben.
e) 3 Pappeln entlang des Gotenweges (siehe
Anlage 5) müssen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen gefällt werden.
Teile der Krone sind bereits abgestorben.
Beschlussvorschlag:
a) Das Lichtraumprofil wird an den in Anlage 1
aufgelisteten Wirtschaftswegen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen
hergestellt.
b) 6 Pappeln entlang der Straße Tripkau Mühle
(siehe Anlage 2) müssen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen gefällt
werden.
c) Fällung von 6 Linden in der Gartower Str.
(siehe Anlage 3) aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen.
d) 4 Pappeln auf dem Parkplatz am Schwimmbad
(siehe Anlage 4) müssen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen gefällt
werden.
e) 3 Pappeln entlang des Gotenweges (siehe
Anlage 5) müssen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen gefällt werden.