Betreff
Vertreter der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss
Vorlage
11/1131/2016
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Für die Mitglieder
im Verwaltungsausschuss und für den Bürgermeister ist gemäß § 75 Abs. 1 Satz 3
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) jeweils ein/e Stellvertreter/in zu
benennen.
Sofern eine
Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten
ist, so kann sie eine/n zweite/n Stellvertreter/in bestimmen.
Für den
Bürgermeister Heinz Schulz muss ein/e Vertreter/in benannt werden.
Um die
Handlungsfähigkeit des Verwaltungsausschusses sicherzustellen, wird den
Fraktionen empfohlen, jeweils eine/n weitere/n Stellvertreter/in zu benennen.
Beschlussvorschlag: