Betreff
Vertreter der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss
Vorlage
11/1131/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Für die Mitglieder im Verwaltungsausschuss und für den Bürgermeister ist gemäß § 75 Abs. 1 Satz 3 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) jeweils ein/e Stellvertreter/in zu benennen.

 

Sofern eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten ist, so kann sie eine/n zweite/n Stellvertreter/in bestimmen.

 

Für den Bürgermeister Heinz Schulz muss ein/e Vertreter/in benannt werden.

 

Um die Handlungsfähigkeit des Verwaltungsausschusses sicherzustellen, wird den Fraktionen empfohlen, jeweils eine/n weitere/n Stellvertreter/in zu benennen.

 


Beschlussvorschlag: