Sachverhalt:
Aus dem
Familienzentrum Dannenberg (Elbe), das um die Jahrtausendwende im ehemaligen
Schwestern-/Schülerinnen-Wohnheim am Kreiskrankenhaus in der
Hermann-Löns-Straße in Dannenberg (Elbe) untergebracht war, entstand das
Mehrgenerationenhaus. Im Jahre 2007 konnte mit dem Immobilienbesitzer Dr. Jörg
Carstensen in dem Gebäude „Am Poggengang 1“ ein Mietverhältnis begründet
werden. Das Mehrgenerationenhaus ist seitdem ein wichtiger Baustein im
städtischen Leben. Zusammen mit den Aktivitäten der Volkshochschule für die
Landkreise Uelzen und Lüchow-Dannenberg und dem betreuten Wohnen in den
Obergeschossen, begleitet durch den Paritätischen Lüchow-Dannenberg, ist dieses
Haus zum Treffpunkt der Generationen geworden. Inzwischen ist der Paritätische
Eigentümer des Gebäudes. Eine Mieterhöhung hat es nach dem Eigentümerwechsel
nicht gegeben. Der Betrieb des Mehrgenerationenhauses wurde zunächst mit
finanzieller Förderung des Landes Niedersachsen und der Stadt Dannenberg (Elbe)
gesichert. Im Anschluss daran wurde die Landesförderung durch eine
Bundesförderung ersetzt. Im Rahmen des Aktionsprogrammes „Mehrgenerationenhäuser“
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird seit 2007
eine Bundesförderung gezahlt.
500
Mehrgenerationenhäuser in Deutschland wurden in das Aktionsprogramm des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgenommen. Die
Häuser erhielten nach dem
Aktionsprogramm einen jährlichen Zuschuss von 40.000,00 €. 30.000,00 €
übernimmt der Bund aus ESF-Mitteln. 10.000,00 € müssen durch die Kommune
gegenfinanziert werden. Die zugesagte Förderung von der Stadt Dannenberg (Elbe)
und der Samtgemeinde Elbtalaue läuft Ende 2016 aus.
Sowohl
die Stadt Dannenberg (Elbe) als auch die Samtgemeinde Elbtalaue haben in einer
Beschlusslage festgelegt, dass jährlich eine Mietkostenerstattung von 983,32 €
monatlich an das Mehrgenerationenhaus gezahlt werden soll. Die
Mietkostenerstattung von jeweils 491,66 € erfolgt durch die Samtgemeinde und durch die Stadt
Dannenberg (Elbe).
Für die Anschlussförderperiode vom 1. Januar
2017 bis zum 31. Dezember 2020 ist ein erneuter Antrag gestellt worden. Dieser
ist bereits grundsätzlich positiv beschieden worden.
Voraussetzung
für eine Förderung im Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“ ist eine jährliche
Kofinanzierung in Höhe von mindestens
10.000 €, die vorrangig durch die Kommunen, in der das Wirkungsgebiet des
Mehrgenerationenhauses liegt, zu erbringen ist. Hierzu muss eine Zusage der
jeweiligen Kommunen durch eine
entsprechende Beschlusslage vorliegen. Die Verwaltung bittet die Mitglieder der
Gremien der Samtgemeinde Elbtalaue ,
dieser Förderung für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31.Dezember 2020 zuzustimmen. Das Tätigkeitsfeld des
Mehrgenerationenhauses in der Stadt Dannenberg (Elbe) erstreckt sich auf den
Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue. Die
Gremien der Stadt Dannenberg (Elbe)
werden sich ebenfalls in dieser Woche
mit der Förderzusage befassen.
Beschlussvorschlag:
Die
Samtgemeinde Elbtalaue unterstützt den
Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Dannenberg (Elbe) mit einem monatlichen
Betrag in Höhe von 491,66 €. Diese Förderung wird für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 grundsätzlich
zugesagt.