Betreff
Mehrgenerationenhaus Dannenberg (Elbe); Zuschuss der Samtgemeinde Elbtalaue für den Förderzeitraum 1. Januar 2017 bis 31.12.2020
Vorlage
04/1056/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aus dem Familienzentrum Dannenberg (Elbe), das um die Jahrtausendwende im ehemaligen Schwestern-/Schülerinnen-Wohnheim am Kreiskrankenhaus in der Hermann-Löns-Straße in Dannenberg (Elbe) untergebracht war, entstand das Mehrgenerationenhaus. Im Jahre 2007 konnte mit dem Immobilienbesitzer Dr. Jörg Carstensen in dem Gebäude „Am Poggengang 1“ ein Mietverhältnis begründet werden. Das Mehrgenerationenhaus ist seitdem ein wichtiger Baustein im städtischen Leben. Zusammen mit den Aktivitäten der Volkshochschule für die Landkreise Uelzen und Lüchow-Dannenberg und dem betreuten Wohnen in den Obergeschossen, begleitet durch den Paritätischen Lüchow-Dannenberg, ist dieses Haus zum Treffpunkt der Generationen geworden. Inzwischen ist der Paritätische Eigentümer des Gebäudes. Eine Mieterhöhung hat es nach dem Eigentümerwechsel nicht gegeben. Der Betrieb des Mehrgenerationenhauses wurde zunächst mit finanzieller Förderung des Landes Niedersachsen und der Stadt Dannenberg (Elbe) gesichert. Im Anschluss daran wurde die Landesförderung durch eine Bundesförderung ersetzt. Im Rahmen des Aktionsprogrammes „Mehrgenerationenhäuser“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird seit 2007 eine Bundesförderung gezahlt.

500 Mehrgenerationenhäuser in Deutschland wurden in das Aktionsprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgenommen. Die Häuser erhielten nach dem  Aktionsprogramm einen jährlichen Zuschuss von 40.000,00 €. 30.000,00 € übernimmt der Bund aus ESF-Mitteln. 10.000,00 € müssen durch die Kommune gegenfinanziert werden. Die zugesagte Förderung von der Stadt Dannenberg (Elbe) und der Samtgemeinde Elbtalaue läuft Ende 2016 aus.

 

Sowohl die Stadt Dannenberg (Elbe) als auch die Samtgemeinde Elbtalaue haben in einer Beschlusslage festgelegt, dass jährlich eine Mietkostenerstattung von 983,32 € monatlich an das Mehrgenerationenhaus gezahlt werden soll. Die Mietkostenerstattung von jeweils 491,66 € erfolgt  durch die Samtgemeinde und durch die Stadt Dannenberg (Elbe).

 

 Für die Anschlussförderperiode vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 ist ein erneuter Antrag gestellt worden. Dieser ist bereits grundsätzlich positiv beschieden worden.

 

Voraussetzung für eine Förderung im Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“ ist eine jährliche Kofinanzierung in Höhe von  mindestens 10.000 €, die vorrangig durch die Kommunen, in der das Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses liegt, zu erbringen ist. Hierzu muss eine Zusage der jeweiligen Kommunen  durch eine entsprechende Beschlusslage vorliegen. Die Verwaltung bittet die Mitglieder der Gremien der Samtgemeinde Elbtalaue  , dieser Förderung für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31.Dezember 2020  zuzustimmen. Das Tätigkeitsfeld des Mehrgenerationenhauses in der Stadt Dannenberg (Elbe) erstreckt sich auf den Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue.  Die Gremien  der Stadt Dannenberg (Elbe) werden sich  ebenfalls in dieser Woche mit der Förderzusage befassen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Elbtalaue  unterstützt den Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Dannenberg (Elbe) mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 491,66 €. Diese Förderung wird für den Zeitraum  vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 grundsätzlich zugesagt.