Sachverhalt:
Im Stellenplan der
Samtgemeinde Elbtalaue sind nunmehr auch die ersten Folgen der durchgeführten
Stellenbemessung eingeflossen.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hatte in seiner Sitzung am 20.05.2014 beschlossen, für
die Kernverwaltung eine neue Stellenbemessung und –bewertung durchzuführen.
Grundlage des
Beschlusses war die Erkenntnis, dass die öffentliche Verwaltung unter anderem
dann wirtschaftlich arbeitet, wenn ausschließlich notwendige Stellen gebildet
werden. Eine der häufigsten Fragestellungen der Arbeitsorganisation ist
deshalb, die angemessene Arbeitsmenge für die einzelnen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und den Stellenbedarf der jeweiligen Organisationsarbeit zu
bestimmen. Dies gilt für alle Bereiche der Kommunalverwaltung.
Es lag aber auch im
Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den Stellenbedarf möglichst
objektiv festzustellen, etwa um eine Überforderung auf Dauer auszuschließen.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird aufgrund einer methodischen,
sachgerechten Stellenbemessung deutlich, wie sie hiernach ihre Arbeit
zweckmäßigerweise einzuteilen haben und mit welcher Intensität die einzelnen
Arbeiten vernünftigerweise zu erledigen sind.
In der Verwaltung
der Samtgemeinde Elbtalaue lag die letzte externe Stellenbemessung vor oben
genannter Beschlussfassung mittlerweile 7 Jahre zurück. Gerade in den letzten
Jahren hatten aber zahlreiche Gesetzesänderungen (NKomVG, Beteiligung der
Öffentlichkeit bei der Bauleitplanung, neuer Personalausweis etc.) sowie der
allgemeine Trend zur verstärkten Bürgerbeteiligung dazu geführt, dass der
Aufwand bei der Bearbeitung einzelner Verwaltungsfälle gestiegen ist.
In Abstimmung mit
dem Personalrat wurde es daher als erforderlich erachtet, dass die
Stellenbemessung bei der Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue in einigen
Bereichen neu justiert wird. Gleiches gilt daraus folgend für die
Stellenbewertung.
Wenn Aufgaben sich
verändern, ist auch immer die Frage nach der korrekten Stellenbewertung zu
stellen. Eine Ausweitung von hochwertigen Verwaltungsfällen auf einem
Arbeitsplatz kann in einigen Fällen auch eine Höherbewertung des gesamten
Arbeitsplatzes (Stelle) zur Folge haben. Nicht selten führt aber auch der
Vergleich mit Nachbarbehörden zu der Auffassung, dass dort bei einem gleichen
Aufgabenbestand eine höhere Bewertung vorliegt. Hier ist es also dringend
notwendig, einen objektiven Sachstand zu ermitteln.
Um diesen Umständen
Rechnung zu tragen, wurde nach mehreren Gesprächen mit den Beschäftigten, dem
Führungspersonal, dem Personalrat und letztendlich den politischen
Entscheidungsträgern in den zuständigen Gremien beschlossen, eine neue
Stellenbemessung und –bewertung für die Kernverwaltung (70 Beschäftigte) durch
ein externes Unternehmen durchzuführen, um
ü Optimierungspotenziale
nachzuweisen,
ü eine
angemessene Auslastung der Beschäftigten zu sichern und Überlastungen oder
Unterforderungen zu vermeiden,
ü eine
Aufgabenerledigung in angemessener Zeit sicherzustellen,
ü eine
angemessene Verteilung der im Stellenplan genehmigten Personalausstattung zu
gewährleisten,
ü ggf.
eine Anpassung des Personalbedarfs (auch im Stellenplan) an veränderte
Arbeitssituationen vorzunehmen,
ü Hinweise
für eine Optimierung der Verwaltungsprozesse bzw. der Verwaltungsorganisation
zu erhalten,
ü Ergebnisse
transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar zu machen,
ü Orientierungs-
und Entscheidungshilfen für die Wirtschaftlichkeit zu geben,
ü eine
gerechte Besoldung bzw. Entlohnung der Beschäftigten sicherzustellen
Von einer ebenfalls
diskutierten Stellenbemessung und –bewertung für die Gesamtverwaltung
wurde nach umfangreicher Diskussion abgesehen. Lediglich die Hausmeister
sollten in die Stellenbemessung integriert werden. Die
Schulsekretärinnen sollten darüber hinaus nach dem bewährten „Hannoveraner
Modell“ bemessen werden. Dazu sollte ein Gutachten der KGSt abgewartet und die
dort erarbeiteten Erkenntnisse in der Bemessung berücksichtigt werden. Dieses
Gutachten liegt mittlerweile vor. Die Stellen der Schulsekretärinnen wurden im
Rahmen des letzten Stellenplanbeschlusses entsprechend angehoben.
Mit Datum vom
02.02.2016 wurden dem Fachausschuss AIZE im Rahmen einer Präsentation des
durchführenden Unternehmens NSI-Consult die vorläufigen Ergebnisse der
Stellenbemessung mitgeteilt. Insgesamt konnte zu diesem Zeitpunkt ein
Stellenbedarf von 8,085 Stellen festgestellt werden. Nach Beseitigung von noch
vorhandenen Unstimmigkeiten / Fehlern und dem Vorliegen der Stellenbemessung
für die Hausmeister hat sich der Bedarf an Stellen dann noch auf insgesamt rund
10 Stellen (ca. 9 Stellen Verwaltung, ca. 1 Stelle Hausmeister) erhöht.
Die von NSI-Consult
ermittelte Stellenanzahl in Höhe von 10 ist daher der Bedarf, der zur
Bewältigung der vorliegenden Aufgaben zu den jetzigen Rahmenbedingungen
feststeht.
Die Verkündung des
vorläufigen Ergebnisses wurde vom Unternehmen NSI-Consult gleichzeitig aber
auch mit Optimierungsvorschlägen versehen, von denen hier die zentralen noch
einmal genannt werden sollen:
ü Festlegung einer Strategie für die Verwaltung
ü Effektivere und effizientere Steuerung durch Politik
(Ziele, Vorgaben, Kontrolle)
ü Überprüfung der Organisationsstruktur, insbesondere der
Notwendigkeit von Stabsstellen und kleineren Fachdiensten
ü Schulung von Kolleginnen und Kollegen, insbesondere im
EDV-Bereich
ü Aufgabenabgrenzung durch klare Zuständigkeitsregelungen
ü Abbau der Mehrfachunterstellungen von Kolleginnen und
Kollegen
ü Einbindung Tourismus und Marketing in einem Fachbereich
ü Behebung von technischen Problemen (insbesondere im
EDV-Bereich)
ü Notwendigkeit der Besetzungszeiten im Vorzimmer prüfen
ü Abstimmungen zwischen Fachdiensten bei
Fachdienstübergreifenden Projekten verbessern (konsequentes Projektmanagement
einführen)
ü Einstellung der Schreibdiensttätigkeiten in der
Poststelle
ü Reduzierung des EDV-Supports außerhalb des Ticketsystems
ü Reduzierung von Einzelüberweisungen in der Kasse
ü Optimierung der Aufgabenverteilung insgesamt.
Die Verwaltung hat
sodann von den Entscheidungsgremien den Auftrag erhalten, die oben genannten
Optimierungsmöglichkeiten zu überprüfen, ggf. zu erweitern und soweit möglich
mit Einsparpotenzialen (Stellenanteilen) zu hinterlegen. Die Dienststelle hat
daraufhin alle Beschäftigten aufgefordert, den eigenen Arbeitsplatz nochmals
einer kritischen Betrachtung zu unterziehen und mögliche Probleme /
Einsparpotenziale / Verbesserungsvorschläge zu melden.
Als Ergebnis konnte
die anliegende Tabelle zusammengestellt werden, in der die oben genannten
Verbesserungsvorschläge aufgenommen und durch weitere Vorschläge ergänzt
wurden. Leider war es nicht möglich, in jedem Einzelfall konkrete
Stellenanteile als Einsparpotenzial zu benennen, weil die nur aufgabenbezogenen
Tätigkeitsbeschreibungen (es wurde nicht jeder Arbeitsschritt einzeln bemessen)
dies aufgrund der fehlenden Detailliertheit nicht zuließen. In diesen Fällen
wurde eine pauschale Schätzung vorgenommen.
Da die Umsetzung
der einzelnen Vorschläge nicht an ein spezielles Datum geknüpft werden kann,
wurde eine allgemeine Kategorisierung für die Umsetzung in kurz- (innerhalb
eines Jahres), mittel- (innerhalb von 3 Jahren) und langfristig (länger als 3
Jahre) vorgenommen.
Verbesserungsvorschläge mit Einsparpotenzial
Verbesserungsvorschlag |
Einsparpotenzial
in Prozent Stellenanteil |
||
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
Umläufe
einstellen oder stark reduzieren |
0,415 |
|
|
Erstellen von
Auszügen und Zeitungsausschnitten einstellen |
20,075 |
|
|
Dienstfahrzeuge
nur noch durch eigenes Personal nutzen |
Pauschale |
|
|
Teilnahme an
externen Besprechungen nach Prioritäten |
Pauschale |
|
|
Originalniederschriften
zentral archivieren |
Pauschale |
|
|
Aufgabe
„Versicherung“, „Turngerätebeschaffung“ und „Volkstrauertag“ zentralisieren |
Pauschale |
|
|
Organisation von
Märkten ins Marketing. Nur noch ordnungsrechtliche Behandlung in FD 40. |
Pauschale |
|
|
Planungsverband
Neu Tramm auflösen |
|
7,707 |
|
Gebührenkalkulation
Friedhöfe, Feuerwehr und Straßenreinigung von Externen durchführen lassen.
Kosten über Gebühren refinanzieren. |
14,814 |
|
|
Rückübertragung
Aufgaben Straßenverkehrsbehörde an LK. |
|
27,195 |
|
Zentrale
Vergabestelle / Versicherungsstelle / Beschaffungsstelle einrichten |
|
Pauschale |
|
Schulung der
Kolleginnen und Kollegen zum Thema Mittelbewirtschaftung und Kontierung.
Dadurch weniger Rückfragen beim FD 20. |
|
2,465 |
|
Schulung der
Kolleginnen und Kollegen in Navision. Dadurch weniger Rückfragen zu
Verwendungsnachweisen im FD 20. |
|
13,408 |
|
Alle Kopierer mit
Farbfunktion ausstatten. Dadurch entfällt der Druck auf mehreren Geräten. |
Pauschale |
|
|
EDV-Datenkapazität
erhöhen. Dadurch bessere Funktionalität bei Mails, Session |
Pauschale |
|
|
Session Probleme
bei der Erstellung von Niederschriften (zu viele Leerzeilen und keine
Möglichkeit zur Erstellung von Textbausteinen) klären. |
Pauschale |
|
|
Fachdienste 11
und 14 sowie Stabsabteilung Marketing räumlich zusammenfassen. |
Pauschale |
|
|
Fachbereich 3
nach Dannenberg holen. |
|
|
9,497 plus Pauschale |
Personenstandsakten
vollständig dem Archiv übergeben. |
Pauschale |
|
|
Dienstausweise
extern erstellen lassen. |
Pauschale |
|
|
Probleme mit
LOGA-Schnittstelle beheben. |
Pauschale |
|
|
Beseitigung
Problem im Navision-Mandanten KDE (neue Bankverbindungen können nicht
hinterlegt werden) |
Pauschale |
|
|
Beschaffung Modul
ZAV für Navision zum automatischen Abgleich mit Daten Einwohnermeldewesen
(wird noch manuell gemacht). |
Pauschale |
|
|
Steuermessdaten
elektronisch an das Finanzamt übermitteln. |
|
Pauschale |
|
Nur noch eine
Versandart der Ratspost (Vorschlag: Digital) |
|
Pauschale |
|
Rückkopplungen
bei der Genehmigung von Niederschriften verringern. |
Pauschale |
|
|
Alt-Akten in
einem kontrollierten Verfahren ins Archiv geben. |
Pauschale |
|
|
Gleitzeitvereinbarung
bei der Korrektur von Ausfallzeiten einhalten (nur einmal im Monat melden). |
Pauschale |
|
|
Aufgabe
„Schuldenstatistik“ dem Fachdienst 21 zuordnen (Weniger Rückkopplungen) |
Pauschale |
|
|
Mittelanmeldungen
für Haushaltsplanungen der Mitgliedsgemeinden über Formulare
vereinheitlichen. |
Pauschale |
|
|
Mittelbewirtschaftung
der Kindergartenräumlichkeiten (Bredenbock) dem Fachdienst 14 übertragen. |
Pauschale |
|
|
Schulung KDE in
Bezug auf die Erstellung von Haushaltsplänen |
|
Pauschale |
|
Kontrolle der
Tagesberichte KDE vereinfachen (3 Kolleginnen und Kollegen kontrollieren) |
Pauschale |
|
|
Elektronischen
Rechnungsworkflow einführen |
|
Pauschale |
|
Geänderte
Beschlussempfehlungen sofort den Sachbearbeitern der nachfolgenden Gremien
übermitteln. |
Pauschale |
|
|
Telefonnummer der
Fachbereichsleitung 4 ändern (Bürger denken, sei seien im Bürgerbüro
gelandet). |
|
|
|
Projektmanagement
bei fachdienstübergreifenden Projekten einführen |
Pauschale |
|
|
Stellenanteile
Vorzimmer reduzieren (momentane Besetzung 12 Stunden täglich) |
50 |
|
|
Schreibdienst
einstellen |
34,288 |
|
|
Zentrale Stelle
für die Bearbeitung der Anträge und Anfragen von Mandatsträgern schaffen. |
Pauschale |
|
|
Reduzierung von
Doppelfunktionen der Kolleginnen und Kollegen (Einsatz in zwei Fachbereichen) |
|
Pauschale |
|
Organisationsstruktur
verbessern. Konkret soll in einem ersten Schritt aus dem Stab ein weiterer
Fachbereich werden. |
|
Pauschale |
|
Ergebnis konkrete Stellenanteile gesamt: 119,6 50,768 9,497
Bei Umsetzung aller
Optimierungsvorschläge mit konkret feststellbaren Stellenanteilen ergibt sich
mithin ein Optimierungspotenzial von 179,865
% und damit annähernd 2 Stellen.
Die Verwaltung geht
ferner davon aus, dass bei Umsetzung auch aller restlichen Vorschläge
(pauschales Einsparungspotenzial) ein Optimierungspotenzial von weiteren 2
Stellen entsteht.
Da der Bedarf der
oben festgestellten 10 Stellen bereits jetzt vorliegt, konnte die anfallende
Arbeit in der Vergangenheit nur durch Leistung von Gleitzeitstunden sowie durch
bewusstes zurückstellen von Aufgaben bewältigt werden. Momentan ist in der Verwaltung
ein Überstundenkontingent (Gleitzeitstunden) von 2865 Stunden angefallen. Bei
einer Jahresarbeitsminutenzahl in Höhe von 75180 bedeutet dies ein
Stellenäquivalent von 2,28 Stellen. Die Verwaltung ist auch weiterhin bereit,
Arbeitsspitzen durch das Leisten von Gleitzeitstunden zu überbrücken und somit
zumindest zeitlich begrenzt Stellenanteile in dieser Höhe zu kompensieren.
Die Stellen der
Hausmeister sollten nach Ansicht der Verwaltung nicht aufgestockt werden. Hier
muss nach wie vor eine Durchführung der Aufgaben nach Prioritäten (insbesondere
nach Sicherheitsgesichtspunkten) durchgeführt werden, so dass die
Aufgabenerledigung im jetzigen Standard weiter zu erfolgen hat.
Der festgestellte
Stellenbedarf von 10 Stellen könnte also ggf. um den oben genannten Umfang
gesenkt werden.
Für die dann noch
verbleibenden 3 Stellen bittet die Verwaltung um Übernahme der momentan zur
Verfügung stehenden 2 Azubis sowie um unbefristete Weiterbeschäftigung des
momentan nur befristet eingestellten Systemadministrators.
Die Verwaltung ist
der Überzeugung, dass damit die größten Belastungen zunächst aufgefangen werden
können.
Es muss allerdings
an dieser Stelle deutlich gemacht werden, dass die Umsetzung der oben
dargelegten Optimierungspotenziale genau zu beobachten ist. Sollten die
Prognosen der Verwaltung nicht zutreffen, Einsparpotenziale von den politischen
Entscheidungsträgern nicht mitgetragen werden oder aufgrund anderer Gründe
nicht umsetzbar sein, müsste über weitere Maßnahmen diskutiert werden.
Darüber hinaus
wurden von NSI-Consult nunmehr auch die ersten vorläufigen Ergebnisse der
Stellenbewertung vorgelegt. In diesem Zusammenhang gibt es aber noch
Klärungsbedarf, so dass diesbezüglich noch keine Maßnahmen im Stellenplan
enthalten sind.
Ebenso nicht berücksichtigt
sind die Folgen des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung des TVöD. Hier sind
ebenfalls noch nicht alle Rahmenbedingungen geklärt, so dass auch diesbezüglich
keine Neubewertung der Stellen stattgefunden hat. Darüber hinaus hängen
zahlreiche Maßnahmen der neuen Entgeltordnung von Anträgen der Beschäftigten
ab, die erst im Laufe des Jahres 2017 gestellt werden können und dann
rückwirkend zum 01.01.2017 gelten.
Durch die
Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), welches
vermutlich zum 01.11.2016 in Kraft tritt, wird die Samtgemeinde Elbtalaue
verpflichtet, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit 50 % der
regulären Arbeitszeit (0,5 Stelle) zu beschäftigen. Dieser Stellenanteil ist im
neuen Stellenplan bereits berücksichtigt.
Die finanziellen
Auswirkungen der oben genannten Maßnahmen können im Stellenplan 2017 stark
begrenzt werden. Insbesondere durch den Wegfall der Stellen für die
Schulsozialarbeit weist der Stellenplan im Vergleich zum Vorjahr nur ein Plus
von einer Stelle EG 5 aus.
Beschlussvorschlag:
Der Stellenplan
2017 wird beschlossen.