Sachverhalt:
Zu a) Aus
Gründen der Verkehrssicherungsplicht muss an den in der Anlage 1 aufgelisteten
Gemeindeverbindungsstraßen das Lichtraumprofil hergestellt werden.
Zu b) Die
Kopflinden im Zuge der D5 (K13 – Dambeck) sollen gefällt werden, da der
Mindestabstand zur Freileitung von 3 m (DIN EN
50341-1 (VDE 0210-1):2013-11 EN 50341-1:2012 nicht eingehalten werden kann. Durch
die wilden Auswüchse (Wassertriebe o. Wasserreiser) und des geringen Abstandes zur Fahrbahn
ist gerade für Radfahrer die Verkehrssicherheit stark eingeschränkt.
Zu c) An
der Gemeindeverbindungsstraße J 14 Breese im Bruch – Liepehöfen soll im
nächsten Jahr ein weiteres Teilstück ausgebaut werden und einige kleinere
Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Um Schäden zu beseitigen, und um
weitere Schäden zu vermeiden ist es erforderlich 6 weitere Pappeln zu fällen.
Weiter ist es erforderlich zwei Eichen zu fällen, von denen die Betonplatten
angehoben werden. Eine Genehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde wird für
diese Maßnahme eingeholt.
Beschlussvorschlag:
a) Das Lichtraumprofil wird an den in Anlage 1
aufgelisteten Gemeindeverbindungsstraßen aus verkehrssicherungspflichtigen
Gründen hergestellt.
b) Die Kopflinden entlang der D5 (K13 –
Dambeck) werden gefällt.
c) 6 Pappeln und 2 Eichen werden im Zuge
der J 14 (Breese im Bruch – Liepehöfen)
gefällt.