Betreff
Herstellen des Lichtraumprofiles an Gemeindeverbindungsstraßen und Fällen von einzelnen Bäumen
Vorlage
30/0961/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zu a)      Aus Gründen der Verkehrssicherungsplicht muss an den in der Anlage 1 aufgelisteten Gemeindeverbindungsstraßen das Lichtraumprofil hergestellt werden.

 

Zu b)     Die Kopflinden im Zuge der D5 (K13 – Dambeck) sollen gefällt werden, da der Mindestabstand zur Freileitung von 3 m (DIN EN 50341-1 (VDE 0210-1):2013-11 EN 50341-1:2012 nicht eingehalten werden kann. Durch die wilden Auswüchse (Wassertriebe o. Wasserreiser) und des geringen Abstandes zur Fahrbahn ist gerade für Radfahrer die Verkehrssicherheit stark eingeschränkt.

 

Zu c)      An der Gemeindeverbindungsstraße J 14 Breese im Bruch – Liepehöfen soll im nächsten Jahr ein weiteres Teilstück ausgebaut werden und einige kleinere Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Um Schäden zu beseitigen, und um weitere Schäden zu vermeiden ist es erforderlich 6 weitere Pappeln zu fällen. Weiter ist es erforderlich zwei Eichen zu fällen, von denen die Betonplatten angehoben werden. Eine Genehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde wird für diese Maßnahme eingeholt.

 


Beschlussvorschlag:

a)    Das Lichtraumprofil wird an den in Anlage 1 aufgelisteten Gemeindeverbindungsstraßen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen hergestellt.

b)    Die Kopflinden entlang der D5 (K13 – Dambeck) werden gefällt.

c)    6 Pappeln und 2 Eichen werden im Zuge der  J 14 (Breese im Bruch – Liepehöfen) gefällt.