Sachverhalt:
Wie bekannt, ist
die Elektroinstallation im VERDO erneuerungsbedürftig. Ursprünglich wurde die
Erneuerung als Investition im Haushalt 2016 vorgesehen, nach Prüfung der
Maßnahme hat sich jedoch herausgestellt, dass es sich um eine reine
Unterhaltungsmaßnahme handelt. Daher wurde diese Investition im Rahmen der
Haushaltsgenehmigung durch den Landkreis nicht berücksichtigt. Dieses wurde in
der Sitzung des Verwaltungsausschuss im April 2016 berichtet.
Gleichzeitig wurden
von der VERDO GmbH aktualisierte Angebote eingeholt, nach denen die notwendigen
Reparaturmaßnahmen für 47.257,97 Euro durchgeführt werden können (anstelle von
ursprünglich angedachten 115.000 Euro). Ein entsprechender Bericht wurde in der
Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.05.2016 abgegeben.
Die
Gesellschafterversammlung der VERDO GmbH hat am 07.06.2016 per Umlaufbeschluss
die Auftragsvergabe zu dieser Summe beschlossen. Die Arbeiten haben begonnen,
die GmbH muss in den nächsten Wochen den Rechnungsbetrag begleichen.
Da es sich, wie
eingangs erwähnt, um Reparaturmaßnahmen handelt, sind diese im laufenden
Haushalt der GmbH abzuwickeln und damit n achschusspflichtig
durch die Gesellschafter. Der entsprechende Haushaltsansatz gibt diesen
erhöhten Nachschuss nicht her, so dass die benötigten Mittel im Rahmen einer
überplanmäßigen Aufwendung bereitgestellt werden müssen.
Der Anteil der
Stadt Hitzacker (Elbe) liegt bei 75 % der Auftragssumme, also 35.443,48 Euro.
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen
Aufwendung in Höhe von 35.443,48 Euro wird zugestimmt.