Betreff
Bebauungsplan Biogasanlage Volkfien; Abwägungsbeschluss gem. § 4 II BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
30/0941/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund des Antrages der BIOGAS Volkfien GbR hat der Rat der Gemeinde Jameln am 11.05.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Biogasanlage Volkfien zu ändern.

 

In einer textlichen Änderung wird das Höchstmaß der Oberkante baulicher Anlagen auf 17 m geändert.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß dem in der Anlage I aufgeführten Vorschlag abgewogen und beschlossen

b)      Der Biogasanlage Volkfien – 1. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.