Betreff
Bebauungsplan Biogasanlage Volkfien; Abwägungsbeschluss gem. § 4 II BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
30/0941/2016
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Aufgrund des
Antrages der BIOGAS Volkfien GbR hat der Rat der Gemeinde Jameln am 11.05.2016
beschlossen, den Bebauungsplan Biogasanlage Volkfien zu ändern.
In einer textlichen
Änderung wird das Höchstmaß der Oberkante baulicher Anlagen auf 17 m geändert.
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß dem in der Anlage I aufgeführten Vorschlag abgewogen und beschlossen
b) Der Biogasanlage Volkfien – 1. Änderung wird
als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan
beschlossen.