Betreff
Beratung und Beschlussfassung über zweimalige Grundsteuererhöhung (Jahresergebnisse 2014 und 2015) (Antrag RH Hintzmann)
Vorlage
20/0906/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

2013 wurde der Hebesatz der Grundsteuer A auf 450% festgesetzt (2012: 400%), was im Jahresergebnis ein Ertragsplus von 2.888,83 € zur Folge hatte.

 

2015 wurden die Hebesätze der Realsteuern wie folgt festgesetzt:

                Grundsteuer A : 550% (2014: 450%)

                Grundsteuer B : 470% (2014: 400%)

                Gewerbesteuer: 490% (2014: 400%)

Dies hatte im Jahresergebnis ein Ertragsplus von insgesamt 30.327,49 € zur Folge, welche sich wie folgt aufteilen: Grundsteuer A: 5.610,08 €; Grundsteuer B: 12.408,11 €; Gewerbesteuer: 12.309,30 €.

 


Beschlussvorschlag: