Betreff
Beratung und Beschlussfassung über zweimalige Grundsteuererhöhung (Jahresergebnisse 2014 und 2015) (Antrag RH Hintzmann)
Vorlage
20/0906/2016
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
2013 wurde der
Hebesatz der Grundsteuer A auf 450% festgesetzt (2012: 400%), was im
Jahresergebnis ein Ertragsplus von 2.888,83 € zur Folge hatte.
2015 wurden die
Hebesätze der Realsteuern wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A : 550% (2014:
450%)
Grundsteuer B : 470% (2014:
400%)
Gewerbesteuer: 490% (2014: 400%)
Dies hatte im
Jahresergebnis ein Ertragsplus von insgesamt 30.327,49 € zur Folge, welche sich
wie folgt aufteilen: Grundsteuer A: 5.610,08 €; Grundsteuer B: 12.408,11 €;
Gewerbesteuer: 12.309,30 €.
Beschlussvorschlag: