Betreff
Bauleitplanung Hitzacker Süd, Ansiedlung Hitzacker / Dorf eG
Vorlage
30/0900/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Genossenschaft Hitzacker/ Dorf eG plant die Errichtung eines genossenschaftlichen Dorfes im Bereich des bestehenden Bebauungsplans Hitzacker Süd. Zur Errichtung ist die Änderung des Bebauungsplanes nötig.

Die Genossenschaft Hitzacker /Dorf eG hat einen Antrag auf Einleitung eines Änderungsverfahrens des Bebauungsplans gestellt. Da lediglich die Eigentümer des südlichen Teils zum Verkauf bereit sind, würde zunächst nur ein Teil  des geplanten Dorfes errichtet werden. Die Planungen sind allerdings noch nicht soweit vorangeschritten, sodass ein Änderungsbeschluss zu diesem Zeitpunkt als nicht sinnvoll erachtet wird.

 

Weiterhin hat die Genossenschaft Hitzacker /Dorf eG beantragt, dass die Stadt Hitzacker die Planungskosten übernimmt. Nach bisherigen Planungen werden die Kosten bei ca. 25.000 € liegen. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag mit Verweis auf die bisherige Verfahrensweise bei der Stadt Hitzacker abzulehnen. In Folge eines Änderungsbeschlusses müsste dann ein städtebaulicher Vertrag mit der Genossenschaft Hitzacker /Dorf eG geschlossen werden, um die Planungskosten abzusichern.

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Hitzacker / Dorf eG zur Übernahme der Planungskosten für den ersten Bauabschnitt wird abgelehnt. Bei Einleitung eines Änderungsverfahrens wird ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten durch die Hitzacker / Dorf eG geschlossen.