Sachverhalt:
Durch
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des
Personenstandswesens von der Samtgemeinde Gartow auf die Samtgemeinde Elbtalaue
ist in § 3 (3) zugesichert worden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen
vorliegen, einen weiteren Trauort in Gartow zu widmen.
Diesem Wunsch könnte
das Standesamt, vorbehaltlich der Zustimmung des Realverbandes Brünkendorf
(mündliche Zusage des 1. Vorsitzenden Herrn Henning Wolgast liegt vor, ein
Vertrag zwischen der Samtgemeinde Gartow und der Realgemeinde Brünkendorf geht
uns lt. Mitteilung des Samtgemeindebürgermeisters Gartow, Herr Järnecke
kurzfristig zu), durch die Widmung der Parkplatzfläche direkt vor der
Gaststätte „Kaffeegarten Schwedenschanze“ (Gemeinde Höhbeck) nachkommen,
welcher die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Die Eheschließungen
dort, wären analog dem externen Trauort in Hitzacker (Elbe) „Weinberg“
durchzuführen, wo die Brautpaare durch Vereinbarung für die Aufstellung eines
mobilen Pavillons mit mindestens 1 Tisch und 5 Stühlen verantwortlich sind, um
eine ordnungsgemäße Eheschließung durchführen zu können.
Beschlussvorschlag:
Die Parkplatzfläche
vor der Gaststätte „Kaffeegarten Schwedenschanze“ (Gemeinde Höhbeck) wird als
externer Trauort gewidmet.