Betreff
Bericht der Gleichstellungsbeauftragten
Vorlage
1/0815/2016
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 9 Abs. 7 NKomVG muss die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte der Vertretung gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten über die Maßnahmen berichten, die die Kommune zur Umsetzung des Verfassungsauftrags aus Artikel 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen, durchgeführt hat. Ferner ist über die Auswirkungen der Maßnahmen zu berichten. Der Bericht ist der Vertretung jeweils nach drei Jahren, beginnend mit dem Jahr 2004, zur Beratung vorzulegen. Folglich hat der Bericht im Jahr 2016 zu erfolgen.

 

Den Begriff „Maßnahmen“ versteht das Gesetz weit. Es ist nicht nur über die nach Außen gerichteten Aktivitäten zu berichten, sondern ebenso über die binnenorganisatorischen Verhältnisse und Entwicklungen, die mit der Gleichstellungsbeauftragten zusammenhängen.

 

Der Bericht soll mithin Aufschluss darüber geben, wie das „Büro“ der Gleichstellungsbeauftragten ausgestaltet ist, in welcher Höhe ihr Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wie die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum war, welche Anregungen, Initiativen und Vorschläge von der Gleichstellungsbeauftragten ausgingen und welche Maßnahmen davon umgesetzt oder ggf. nicht umgesetzt worden sind.

 

Der Bericht liegt dieser Vorlage als Anhang bei.