Sachverhalt:
Die beiden
Flurstücke im Baugebiet Hitzacker Süd entstanden 2013 durch Teilung.
Ursprünglich handelte es sich um ein großes Flurstück mit der Bezeichnung 63/11
in Größe von 2.721 m². Den Erwerbern des Flurstückes 63/12 war die gesamte
Fläche zum damaligen Zeitpunkt zu groß und sie baten um Teilung. Verkauft
wurden eine Fläche mit einer Größe von 1.426 m².
Für den Erwerb der
Restfläche, Gemarkung Hitzacker, Flur 10, Flurstück 63/13 mit einer Größe von
1.295 m² bitten die Eigentümer nun um die Einräumung eines Vorkaufsrechtes, da
sie ihr bestehendes Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt erweitern möchten.
Beschlussvorschlag:
Den Eigentümern des
Flurstückes 63/12 wird ein grundbuchlich gesichertes Vorkaufsrecht für alle
Verkaufsfälle an dem Nachbargrundstück, Gemarkung Hitzacker Flur 10, Flurstück
63/13 eingeräumt.
Die mit der
Einräumung verbundenen Kosten tragen die Begünstigten.