Betreff
Feuerwehrgerätehaus Breese idM; Vorstellung Projekt und Investitionszuschuss
Vorlage
31/0731/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das geplante Bauvorhaben für das Haus der Vereine (freiwillige Feuerwehr, Schützenverein und Sportverein) wird im Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue durch Vereinsvertreter vorgestellt.

 

Mit Schreiben vom 18.03.2016 (siehe Anlage) ist der Antrag auf Zuschuss zum Bau des Feuerwehrgerätehauses in Breese in der Marsch bei der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt worden. Im Rahmen der Planung des gesamten Gebäudes ist die Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeindebrandmeister in das Vorhaben eingebunden worden und hat die Erforderlichkeiten an Raumbedarf und –größe festgelegt, die dem Musterhaus entsprechen. Diese Vorgaben sind im Rahmen der Planung einbezogen worden. Zwischenzeitlich liegt für das Bauvorhaben eine Baugenehmigung (vom 22.02.2016) vor. Der erforderliche Bauantrag wurde seitens des Fördervereins der Feuerwehr Breese idM gestellt.

 

Das vorgesehene Grundstück wird durch den Gesamtverein erworben.

 

Da es sich bei diesem Projekt um ein Gemeinschaftsprojekt zwischen 3 Vertragspartnern handelt, ein Vertrag im Innenverhältnis zwischen den 3 Nutzern über die Nebenkosten und Kosten für Reparaturen für die gemeinschaftlich genutzten Räume, der eine Kostendrittelung vorsieht, zu schließen.

Nach dem derzeitigen Planungsstand ist vorgesehen, dass die Räume, die für die jeweiligen Nutzer ausschließlich errichtet werden (z. B. Fahrzeughalle, Umkleideräume) mit eigenen Verbrauchszählern ausgestattet werden, sodass diese Kosten direkt zugeordnet werden können.

Die bisher angefallenen Kosten sind ohne Kostenbeteiligung durch die Samtgemeinde gezahlt worden.

 


Beschlussvorschlag:

Dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Breese in der Marsch e.V., vertreten durch den Vorstand, wird für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses ein Zuschuss in Höhe von 250.000,00 Euro gezahlt. Der Zuschuss ist für den Teil des Gebäudes vorgesehen, der durch die Feuerwehr genutzt wird und den Vorgaben des Musterfeuerwehrhauses (Anzahl und Größe der Räume) entspricht.

Es wird vertraglich abgesichert, dass die betragsmäßig budgetierte Erstellung des FW Gerätehauses zugesichert wird, d.h. die Nutzung für Brandschutzzwecke vor der Befriedigung der Angelegenheiten der beiden anderen Vertragspartner gewährleistet wird.

Es wird ein Vertrag geschlossen, der dem beschlossenen Mustervertrag entspricht.

Es ist ein Vertrag im Innenverhältnis zwischen den 3 Nutzern über die Nebenkosten und Kosten für Reparaturen für die gemeinschaftlich genutzten Räume, der eine Kostendrittelung vorsieht, zu schließen.