Sachverhalt:
Das geplante
Bauvorhaben für das Haus der Vereine (freiwillige Feuerwehr, Schützenverein und
Sportverein) wird im Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue durch
Vereinsvertreter vorgestellt.
Mit Schreiben vom
18.03.2016 (siehe Anlage) ist der Antrag auf Zuschuss zum Bau des
Feuerwehrgerätehauses in Breese in der Marsch bei der Samtgemeinde Elbtalaue
gestellt worden. Im Rahmen der Planung des gesamten Gebäudes ist die
Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeindebrandmeister in das Vorhaben eingebunden
worden und hat die Erforderlichkeiten an Raumbedarf und –größe festgelegt, die dem
Musterhaus entsprechen. Diese Vorgaben sind im Rahmen der Planung einbezogen
worden. Zwischenzeitlich liegt für das Bauvorhaben eine Baugenehmigung (vom
22.02.2016) vor. Der erforderliche Bauantrag wurde seitens des Fördervereins
der Feuerwehr Breese idM gestellt.
Das vorgesehene
Grundstück wird durch den Gesamtverein erworben.
Da es sich bei
diesem Projekt um ein Gemeinschaftsprojekt zwischen 3 Vertragspartnern handelt,
ein Vertrag im Innenverhältnis zwischen den 3 Nutzern über die Nebenkosten und
Kosten für Reparaturen für die gemeinschaftlich genutzten Räume, der eine
Kostendrittelung vorsieht, zu schließen.
Nach dem
derzeitigen Planungsstand ist vorgesehen, dass die Räume, die für die
jeweiligen Nutzer ausschließlich errichtet werden (z. B. Fahrzeughalle,
Umkleideräume) mit eigenen Verbrauchszählern ausgestattet werden, sodass diese
Kosten direkt zugeordnet werden können.
Die bisher
angefallenen Kosten sind ohne Kostenbeteiligung durch die Samtgemeinde gezahlt
worden.
Beschlussvorschlag:
Dem Förderverein
der Freiwilligen Feuerwehr Breese in der Marsch e.V., vertreten durch den
Vorstand, wird für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses ein Zuschuss in Höhe
von 250.000,00 Euro gezahlt. Der Zuschuss ist für den Teil des Gebäudes
vorgesehen, der durch die Feuerwehr genutzt wird und den Vorgaben des
Musterfeuerwehrhauses (Anzahl und Größe der Räume) entspricht.
Es wird vertraglich abgesichert, dass die betragsmäßig
budgetierte Erstellung des FW Gerätehauses zugesichert wird, d.h. die Nutzung
für Brandschutzzwecke vor der Befriedigung der Angelegenheiten der beiden
anderen Vertragspartner gewährleistet wird.
Es wird ein Vertrag
geschlossen, der dem beschlossenen Mustervertrag entspricht.
Es ist ein Vertrag im Innenverhältnis zwischen den 3 Nutzern über die Nebenkosten und Kosten für Reparaturen für die gemeinschaftlich genutzten Räume, der eine Kostendrittelung vorsieht, zu schließen.