Sachverhalt:
Der
Landkreis Lüchow-Dannenberg beabsichtigt den flächendeckenden Auf- bzw. Ausbau
von Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA) im
Kreisgebiet mit Internetgeschwindigkeiten mindestens 50 Mbit/s im Download bis
Ende 2018.
Unter
dem nachfolgenden Sachverhalt sind die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde
gebeten worden die Aufgabe der Breitbandversorgung an den Landkreis abzugeben.
Die Samtgemeinde soll dabei das Bindeglied zwischen Gemeinden und Landkreis
sein. In allen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Elbtalaue sind
zwischenzeitlich die erforderlichen Beschlüsse gefasst, bzw. steht deren
Beratung bevor.
Bei der Umsetzung des Breitbandausbaus können ggfls. Auch Straßen und Wege der
Samtgemeinde Elbtalaue betroffen sein. Die Bereitstellung dieser eventuell
benötigten Flächen soll auf der gleichen Basis wie für die Gemeinden
dargestellt kostenfrei erfolgen.
Vorlagentext in den Gemeinden/Stadt:
„Für viele Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen ist Internet
mit sehr hohen Bandbreiten und Möglichkeiten interoperabler Anwendungen derzeit
nicht verfügbar. Den wachsenden Anforderungen an eine Internetversorgung mit
steigenden Datenvolumina ist daher zügig Rechnung zu tragen.
Nach Auswertung der bestehenden Breitbandinfrastrukturen und
Ausbauankündigungen der Netzbetreiber aus der Markterkundung ergibt sich vor
Ausbau der Breitbandinfrastruktur für den Landkreis Lüchow-Dannenberg eine
Versorgungsquote (mind. 30 Mbit/s) von 41,3 %.
Die verfügbaren Bandbreiten im Landkreis Lüchow-Dannenberg liegen
nach aktuellem Kenntnisstand in weiten Teilen deutlich unterhalb von 30 MBit/s
im Downstream. Diese Breitbandunterversorgung soll auf 94,4 % der Kreisfläche
des Landkreises Lüchow- Dannenberg - soweit noch nicht vorhanden - durch den
Ausbau einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen
kabelgebundenen Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung beseitigt
werden. Hierbei soll der Erhalt der Zukunftsfähigkeit des Netzes im Hinblick
auf einen eventuell späteren FttH-Ausbau („Fibre to the Home“) berücksichtigt
werden. Die Struktur soll es problemlos ermöglichen, an den gebauten Strecken
den Bürgern einen individuellen Glasfaseranschluss bei Bedarf anzubieten.
Zur Erreichung des vorbezeichneten Ausbauziels plant der Landkreis
Lüchow- Dannenberg den Ausbau einer passiven NGA-Netzinfrastruktur, welche im
Eigentum der öffentlichen Hand stehen
soll. Eigentümerin der passiven Infrastruktur soll hierbei eine GmbH sein,
deren Anteile von der Öffentlichen Hand gehalten werden. Diese Gesellschaft ist
vom Landkreis Lüchow-Dannenberg noch zu errichten.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg soll für das Kreisgebiet mit der
Planung und Errichtung einer kreisweiten passiven Breitbandinfrastruktur
beauftragt werden. Demnach soll der Landkreis damit betraut sein, sämtliche
erforderlichen Schritte zur Errichtung einer sogenannten „Dark-Fibre-Infrastruktur“
– wie insbesondere die Verlegung von Leerrohren sowie die Ausstattung derselben
mit Glasfaserkabeln, die Errichtung von Schächten, die Realisierung der
Stromzuführung und das Aufstellen von Schaltschränken – zu koordinieren, zu überwachen
und die erforderliche Finanzierung zu erzielen.
Die sodann fertig gestellte passive Breitbandinfrastruktur soll
nachfolgend im Wege der Verpachtung/Konzessionierung an einen oder mehrere
Netzbetreiber gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts für einen längeren Zeitraum
– beispielsweise zwanzig Jahre – überlassen werden. Die für die Nutzung der
Netzinfrastruktur seitens der Netzbetreiber zu entrichtenden Nutzungsentgelte
sollen die Investitions- und Finanzierungskosten langfristig möglichst adäquat
abdecken.
Nach bisherigen ersten Studien sind für einen kreisweiten
NGA-FttB-Netzausbau voraussichtlich Investitionen in Höhe von rund EUR
32.000.000,00 erforderlich.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg
beabsichtigt, für die Durchführung des Programms im Rahmen der aktuellen
Förderung des Breibandausbaus durch den Bund und das Land Niedersachsen
Fördermittel zu beantragen und so einen erheblichen Teil der Baumaßnahmen zu
finanzieren. Der Umfang der Förderung mit Bundes- und Landesmitteln ist derzeit
nicht zu spezifizieren. Die nach aktuellem Stand zu erzielende maximale
Fördersumme beträgt insgesamt rund EUR 20 Millionen. In welchem Umfang das
Projekt im Landkreis Lüchow-Dannenberg tatsächlich gefördert werden wird,
bleibt dem durchzuführenden Antragsverfahren auf Bereitstellung von
Fördermitteln vorbehalten. Die darüber hinausgehenden Kosten des Netzausbaus
sind vom Landkreis zu finanzieren.
Obwohl die Aufgabe des Breitband-Infrastruktur-Ausbaus den
jeweiligen Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gemäß §§ 4, 5
NKomVG und Art. 28 II GG zugeordnet ist, hält der Landkreis Lüchow-Dannenberg
die Durchführung des Breitbandausbaus auf Kreisebene aufgrund seines sowohl
überregionalen Charakters, als auch seiner erheblichen wirtschaftlichen
Bedeutung für die praktikabelste, effektivste und wirtschaftlichste Lösung. Ein
Ausbau in den Gemeinden in Eigenverantwortung
ist gegenüber dem Ausbau eines größeren Gebiets in einer gebündelten
Verantwortung die wirtschaftlichere Lösung mit in Summe geringeren Kosten.
Aufgrund der vorangestellten Erwägungen besteht die
Erforderlichkeit, die Aufgabe der Durchführung des Breitbandausbaus auf den
Landkreis Lüchow-Dannenberg zu übertragen.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg wird die Gemeinden im
Projektverlauf aktiv beteiligen und informieren. Zu diesem Zweck soll ein
Lenkungskreis unter Beteiligung der Kreisverwaltung sowie der Samtgemeinden
gebildet werden, der das Projekt begleitet. Die Samtgemeinden vertreten hierin
die Interessen ihrer zugehörigen Gemeinden.
Gleichzeitig stimmt die Stadt zu, dass das o.g. Breitbandnetz
unter Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen der Stadt (wie Straßen- und Wegeseitenränder) nach Maßgabe der noch zu
erstellenden genauen Ausbauplanungen erfolgt. Kostenforderungen hierfür werden
von der Stadt nicht erhoben. Die in Anspruch genommenen Flächen sind ordentlich
wieder herzurichten. Nach Abschluss ist der Stadt ein Trassenplan
auszuhändigen, aus dem Details der Verlegung erkennbar werden.
Aus den vorgenannten Erwägungen
wird empfohlen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.“
Beschlussvorschlag:
Die
Samtgemeinde Elbtalaue vertritt die Interessen ihrer Mitgliedsgemeinden in den
einzurichtenden Gremien und Gruppen (Lenkungskreis) bei der Umsetzung des
Breitbandprojektes für das Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg.
Gleichzeitig stimmt die Samtgemeinde zu, dass das Breitbandnetz unter
Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen der Samtgemeinde (wie Straßen-
und Wegeseitenränder) nach Maßgabe der
noch zu erstellenden genauen Ausbauplanungen erfolgt. Kostenforderungen hierfür
werden von der Samtgemeinde nicht erhoben. Die in Anspruch genommenen Flächen
sind ordentlich wieder herzurichten. Nach Abschluss ist der Samtgemeinde ein
Trassenplan auszuhändigen, aus dem Details der Verlegung erkennbar werden.
Dieser Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass die jetzige
Breitband-Initiative des Landkreises unter Inanspruchnahme von Bundesmitteln
und Mitteln aus der Landes-Breitbandinitiative vom Landkreis erfolgreich
eingeleitet werden kann. Zwischenbilanz dazu ist zu ziehen zum 31.12.2016.