Betreff
Flächendeckende Breitbandversorgung im Landkreis Lüchow-Dannenberg; Aufgabenübertragung des Breitband-Infrastruktur-Ausbaus an den Landkreis Lüchow-Dannenberg
Vorlage
30/0725/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg beabsichtigt den flächendeckenden Auf- bzw. Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA) im Kreisgebiet mit Internetgeschwindigkeiten mindestens 50 Mbit/s im Download bis Ende 2018.

 

Unter dem nachfolgenden Sachverhalt sind die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde gebeten worden die Aufgabe der Breitbandversorgung an den Landkreis abzugeben. Die Samtgemeinde soll dabei das Bindeglied zwischen Gemeinden und Landkreis sein. In allen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Elbtalaue sind zwischenzeitlich die erforderlichen Beschlüsse gefasst, bzw. steht deren Beratung bevor.
Bei der Umsetzung des Breitbandausbaus können ggfls. Auch Straßen und Wege der Samtgemeinde Elbtalaue betroffen sein. Die Bereitstellung dieser eventuell benötigten Flächen soll auf der gleichen Basis wie für die Gemeinden dargestellt kostenfrei erfolgen.

 

Vorlagentext in den Gemeinden/Stadt:
„Für viele Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen ist Internet mit sehr hohen Bandbreiten und Möglichkeiten interoperabler Anwendungen derzeit nicht verfügbar. Den wachsenden Anforderungen an eine Internetversorgung mit steigenden Datenvolumina ist daher zügig Rechnung zu tragen.

 

Nach Auswertung der bestehenden Breitbandinfrastrukturen und Ausbauankündigungen der Netzbetreiber aus der Markterkundung ergibt sich vor Ausbau der Breitbandinfrastruktur für den Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Versorgungsquote (mind. 30 Mbit/s) von 41,3 %.

Die verfügbaren Bandbreiten im Landkreis Lüchow-Dannenberg liegen nach aktuellem Kenntnisstand in weiten Teilen deutlich unterhalb von 30 MBit/s im Downstream. Diese Breitbandunterversorgung soll auf 94,4 % der Kreisfläche des Landkreises Lüchow- Dannenberg - soweit noch nicht vorhanden - durch den Ausbau einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen kabelgebundenen Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung beseitigt werden. Hierbei soll der Erhalt der Zukunftsfähigkeit des Netzes im Hinblick auf einen eventuell späteren FttH-Ausbau („Fibre to the Home“) berücksichtigt werden. Die Struktur soll es problemlos ermöglichen, an den gebauten Strecken den Bürgern einen individuellen Glasfaseranschluss bei Bedarf anzubieten.

 

Zur Erreichung des vorbezeichneten Ausbauziels plant der Landkreis Lüchow- Dannenberg den Ausbau einer passiven NGA-Netzinfrastruktur, welche im Eigentum  der öffentlichen Hand stehen soll. Eigentümerin der passiven Infrastruktur soll hierbei eine GmbH sein, deren Anteile von der Öffentlichen Hand gehalten werden. Diese Gesellschaft ist vom Landkreis Lüchow-Dannenberg noch zu errichten.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg soll für das Kreisgebiet mit der Planung und Errichtung einer kreisweiten passiven Breitbandinfrastruktur beauftragt werden. Demnach soll der Landkreis damit betraut sein, sämtliche erforderlichen Schritte zur Errichtung einer sogenannten „Dark-Fibre-Infrastruktur“ – wie insbesondere die Verlegung von Leerrohren sowie die Ausstattung derselben mit Glasfaserkabeln, die Errichtung von Schächten, die Realisierung der Stromzuführung und das Aufstellen von Schaltschränken – zu koordinieren, zu überwachen und die erforderliche Finanzierung zu erzielen.

 

Die sodann fertig gestellte passive Breitbandinfrastruktur soll nachfolgend im Wege der Verpachtung/Konzessionierung an einen oder mehrere Netzbetreiber gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts für einen längeren Zeitraum – beispielsweise zwanzig Jahre – überlassen werden. Die für die Nutzung der Netzinfrastruktur seitens der Netzbetreiber zu entrichtenden Nutzungsentgelte sollen die Investitions- und Finanzierungskosten langfristig möglichst adäquat abdecken.

 

Nach bisherigen ersten Studien sind für einen kreisweiten NGA-FttB-Netzausbau voraussichtlich Investitionen in Höhe von rund EUR 32.000.000,00 erforderlich.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg beabsichtigt, für die Durchführung des Programms im Rahmen der aktuellen Förderung des Breibandausbaus durch den Bund und das Land Niedersachsen Fördermittel zu beantragen und so einen erheblichen Teil der Baumaßnahmen zu finanzieren. Der Umfang der Förderung mit Bundes- und Landesmitteln ist derzeit nicht zu spezifizieren. Die nach aktuellem Stand zu erzielende maximale Fördersumme beträgt insgesamt rund EUR 20 Millionen. In welchem Umfang das Projekt im Landkreis Lüchow-Dannenberg tatsächlich gefördert werden wird, bleibt dem durchzuführenden Antragsverfahren auf Bereitstellung von Fördermitteln vorbehalten. Die darüber hinausgehenden Kosten des Netzausbaus sind vom Landkreis zu finanzieren.

 

Obwohl die Aufgabe des Breitband-Infrastruktur-Ausbaus den jeweiligen Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gemäß §§ 4, 5 NKomVG und Art. 28 II GG zugeordnet ist, hält der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Durchführung des Breitbandausbaus auf Kreisebene aufgrund seines sowohl überregionalen Charakters, als auch seiner erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung für die praktikabelste, effektivste und wirtschaftlichste Lösung. Ein Ausbau in den Gemeinden in Eigenverantwortung  ist gegenüber dem Ausbau eines größeren Gebiets in einer gebündelten Verantwortung die wirtschaftlichere Lösung mit in Summe geringeren Kosten.

Aufgrund der vorangestellten Erwägungen besteht die Erforderlichkeit, die Aufgabe der Durchführung des Breitbandausbaus auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg zu übertragen.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg wird die Gemeinden im Projektverlauf aktiv beteiligen und informieren. Zu diesem Zweck soll ein Lenkungskreis unter Beteiligung der Kreisverwaltung sowie der Samtgemeinden gebildet werden, der das Projekt begleitet. Die Samtgemeinden vertreten hierin die Interessen ihrer zugehörigen Gemeinden.

 

Gleichzeitig stimmt die Stadt zu, dass das o.g. Breitbandnetz unter Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen der Stadt (wie Straßen- und  Wegeseitenränder) nach Maßgabe der noch zu erstellenden genauen Ausbauplanungen erfolgt. Kostenforderungen hierfür werden von der Stadt nicht erhoben. Die in Anspruch genommenen Flächen sind ordentlich wieder herzurichten. Nach Abschluss ist der Stadt ein Trassenplan auszuhändigen, aus dem Details der Verlegung erkennbar werden.

Aus den vorgenannten Erwägungen wird empfohlen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.“

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Elbtalaue vertritt die Interessen ihrer Mitgliedsgemeinden in den einzurichtenden Gremien und Gruppen (Lenkungskreis) bei der Umsetzung des Breitbandprojektes für das Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg.
Gleichzeitig stimmt die Samtgemeinde zu, dass das Breitbandnetz unter Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen der Samtgemeinde (wie Straßen- und  Wegeseitenränder) nach Maßgabe der noch zu erstellenden genauen Ausbauplanungen erfolgt. Kostenforderungen hierfür werden von der Samtgemeinde nicht erhoben. Die in Anspruch genommenen Flächen sind ordentlich wieder herzurichten. Nach Abschluss ist der Samtgemeinde ein Trassenplan auszuhändigen, aus dem Details der Verlegung erkennbar werden.
Dieser Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass die jetzige Breitband-Initiative des Landkreises unter Inanspruchnahme von Bundesmitteln und Mitteln aus der Landes-Breitbandinitiative vom Landkreis erfolgreich eingeleitet werden kann. Zwischenbilanz dazu ist zu ziehen zum 31.12.2016.