Betreff
Einstellung eines Stadtmitarbeiters / Auswirkung auf den Haushalt
Vorlage
30/0614/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Bei der Feststellung der Tagesordnung der Sitzung des BPSH am 12.11.2015 wurde als zusätzlicher TOP der Antrag des Bgm Mertins, Einstellung „Mitarbeiter für die Stadt Hitzacker (Elbe)“, aufgenommen. Es wurde folgende Empfehlung beschlossen: Die Stadt Hitzacker (Elbe) plant in den Haushalt 2016, für die Einstellung von bis zu zwei Mitarbeitern, 70.000 ein. Zusätzlich werden 10.000 € für die Erstausstattung eingeplant.

Von den einzustellenden Mitarbeitern sollen folgende Aufgaben durchgeführt werden:

 

-Grünflächenpflege

-Straßenreinigung

-Austausch von Verkehrszeichen

-Straßenkontrollen

-Spielplätze

-Ggfls. Unterstützung „Hagener Weg“

-Märkte

-Winterdienst.

 

 

Auf der Grundlage dieser Vorgaben kann seitens des FD 30 nur bedingt Aussagen getroffen werden. Wie bereits in der Sitzung zugesagt, hat eine Prüfung über die von den städtischen Mitarbeitern zu übernehmenden Arbeiten stattgefunden. Hierbei wurde auf die in 2014 durchgeführten Leistungen nach Stundenaufwand zurückgegriffen. Zu den weiteren Ausführungen können meinerseits keine Aussagen getroffen werden. Insbesondere  trifft das auf die Berechnung der Personalkosten und die dargelegten Stundensätze des o.a. Antrages zu. Hierzu wird die Anfrage an die zuständigen Fachdienste weitergeleitet.

Außerdem sind damit auch nicht die Kosten für Geräte, Maschinen und Fahrzeuge, sowie Aufwendungen für einen Personalausfall in Ansatz gebracht. Alle externen und zusätzlichen Leistungen müssten über Dritte eingekauft werden und würden den Haushalt zusätzlich belasten.

 

In der Anlage habe ich eine Aufstellung nach Personalstunden und Kosten auf der Grundlage des Jahres 2014 beigefügt. Dabei handelt es sich um Arbeiten, die mit der zur Verfügung zu stellenden Ausrüstung von Mitarbeitern der Stadt Hitzacker (Elbe) m. E. teilweise geleistet werden könnten. Davon ausgenommen sind z.B. die Leistungen, die erforderlich sind, um die Fahrzeuge zu führen. Diese Stunden müssten aus dem Aufwand noch herausgerechnet werden, was jedoch in der Kürze nicht möglich war.  Sofern feststeht, ob und wie viele Mitarbeiter eingestellt werden sollen, sind der Umfang und die Tätigkeitsfelder  festzulegen.  Zu den Arbeitsfeldern Hagener Weg und Märkte kann ich keine Angaben machen, da mir darüber derzeit noch keine Zahlen vorliegen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

a)      Die Stadt Hitzacker (Elbe) stellt einen Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden ein. Für die Urlaubs- und Krankheitsvertretung wird ein Mitarbeiter auf 450,00€ Basis eingestellt. Voraussetzung für die Einstellung der Mitarbeiter ist eine Kostenersparnis im Haushalt der Stadt Hitzacker (Elbe) von mindestens 5.000,00 €.

b)      Die zu erfüllenden Arbeiten des Mitarbeiters, um die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden/Woche zu erreichen, werden durch Herrn Bgm Mertins vorgegeben und mit dem Fachdienst 30 abgestimmt.