Sachverhalt:
Bei der
Feststellung der Tagesordnung der Sitzung des BPSH am 12.11.2015 wurde als zusätzlicher
TOP der Antrag des Bgm Mertins, Einstellung „Mitarbeiter für die Stadt
Hitzacker (Elbe)“, aufgenommen. Es wurde folgende Empfehlung beschlossen: Die
Stadt Hitzacker (Elbe) plant in den Haushalt 2016, für die Einstellung von bis
zu zwei Mitarbeitern, 70.000 ein. Zusätzlich werden 10.000 € für die
Erstausstattung eingeplant.
Von den
einzustellenden Mitarbeitern sollen folgende Aufgaben durchgeführt werden:
-Grünflächenpflege
-Straßenreinigung
-Austausch
von Verkehrszeichen
-Straßenkontrollen
-Spielplätze
-Ggfls.
Unterstützung „Hagener Weg“
-Märkte
-Winterdienst.
Auf der
Grundlage dieser Vorgaben kann seitens des FD 30 nur bedingt Aussagen getroffen
werden. Wie bereits in der Sitzung zugesagt, hat eine Prüfung über die von den
städtischen Mitarbeitern zu übernehmenden Arbeiten stattgefunden. Hierbei wurde
auf die in 2014 durchgeführten Leistungen nach Stundenaufwand zurückgegriffen.
Zu den weiteren Ausführungen können meinerseits keine Aussagen getroffen
werden. Insbesondere trifft das auf die
Berechnung der Personalkosten und die dargelegten Stundensätze des o.a.
Antrages zu. Hierzu wird die Anfrage an die zuständigen Fachdienste
weitergeleitet.
Außerdem
sind damit auch nicht die Kosten für Geräte, Maschinen und Fahrzeuge, sowie
Aufwendungen für einen Personalausfall in Ansatz gebracht. Alle externen und
zusätzlichen Leistungen müssten über Dritte eingekauft werden und würden den
Haushalt zusätzlich belasten.
In der
Anlage habe ich eine Aufstellung nach Personalstunden und Kosten auf der
Grundlage des Jahres 2014 beigefügt. Dabei handelt es sich um Arbeiten, die mit
der zur Verfügung zu stellenden Ausrüstung von Mitarbeitern der Stadt Hitzacker
(Elbe) m. E. teilweise geleistet werden könnten. Davon ausgenommen sind z.B.
die Leistungen, die erforderlich sind, um die Fahrzeuge zu führen. Diese
Stunden müssten aus dem Aufwand noch herausgerechnet werden, was jedoch in der
Kürze nicht möglich war. Sofern
feststeht, ob und wie viele Mitarbeiter eingestellt werden sollen, sind der
Umfang und die Tätigkeitsfelder
festzulegen. Zu den
Arbeitsfeldern Hagener Weg und Märkte kann ich keine Angaben machen, da mir
darüber derzeit noch keine Zahlen vorliegen.
Beschlussvorschlag:
a) Die Stadt Hitzacker (Elbe) stellt einen
Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden ein. Für die
Urlaubs- und Krankheitsvertretung wird ein Mitarbeiter auf 450,00€ Basis
eingestellt. Voraussetzung für die Einstellung der Mitarbeiter ist eine
Kostenersparnis im Haushalt der Stadt Hitzacker (Elbe) von mindestens 5.000,00
€.
b) Die zu erfüllenden Arbeiten des
Mitarbeiters, um die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden/Woche zu
erreichen, werden durch Herrn Bgm Mertins vorgegeben und mit dem Fachdienst 30
abgestimmt.