Betreff
Grundstückskaufverträge Flur 12 und Flur 7 in der Gemarkung Hitzacker
Vorlage
31/0586/2016
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

 

Nach § 125 NKomVG dürfen Kommunen Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen, veräußern.

Die abzugebenden Flächen haben für die Stadt Hitzacker (Elbe) keine Bedeutung mehr und können auch nicht als Ausgleichsflächen etc. genutzt werden.

 

Zum Sachverhalt wird auf den beigefügten Antrag verwiesen. Der Bodenrichtwert beträgt in beiden Bereichen (Flur 12 und Flur 7) 9,00 € je m². Der Buchwert des unter lfd. Nr. 1 genannten Grundstückes liegt jedoch nur bei 1,50 € je m².

 

Für das unter lfd. Nr. 2 genannte Flurstück wurden vor einiger Zeit 2,70 € je m² an das WSA gezahlt. Das Flurstück wurde nach dem Bau des Sielbauwerkes neu vermessen, da die alte Flurstücksgrenze genau durch zwei Dalben verlief. Um hier klare Verhältnisse herzustellen sollten die gesamten Dalben im Eigentum des Nutzers, Herrn Schneeberg, liegen.

 

Das unter lfd Nr. 3 genannte Flurstück wurde für 0,30 € vom WSA erworben. Nach Rückfrage beim Jeetzeldeichverband und dem NLWKN spricht von deren Seite nichts gegen eine Veräußerung. Es sollte jedoch eine Dienstbarkeit eingetragen werden, die dem Unterhaltungspflichtigen den wasserseitigen Zugang zur Schutzwand gewährleistet.

 

Seit mehreren Jahren wird versucht, im Bereich des Sielbauwerkes eine Grundstücksbereinigung zu erreichen. Dies scheiterte bisher aus unterschiedlichen Gründen.

Nun stellte Herr Schneeberg den Antrag, das unter lfd. Nr. 1 genannte Flurstück zu erwerben. Es bietet sich an, die unter lfd. Nr. 4 - 8 aufgeführten Flurstücke in diesem Zusammenhang in das Eigentum der Stadt Hitzacker (Elbe) zu bringen.

Da es sich bei diesen Flurstücken um Bauwerke handelt, ist der Preis von 9,00 € gerechtfertigt.

 

Wie auf dem anliegenden Lageplan (Übersicht) zu ersehen ist, besteht der Bereich um das Sielbauwerk und das Sielbauwerk selbst aus vielen kleinen Flurstücken, die nicht vereinigt werden können, solange die Stadt Hitzacker (Elbe) nicht im Eigentum sämtlicher Flächen ist. Daher sollte die Gelegenheit zu einer Bereinigung genutzt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Mit verschiedenen Grundstückseigentümern werden Kaufverträge über die im Sachverhalt näher beschriebenen Grundstücke geschlossen. Die Vertragskosten werden nach den Flächenanteilen verteilt.