Sachverhalt:
Nach dem letzten
Extremhochwasser im Jahr 2013, gibt es Bestrebungen der zuständigen Deichverbände
den Hochwasserschutz (HWS) entlang der Elbe zu verbessern. Betroffen von diesen
Maßnahmen sind die Bereiche von Hitzacker (beginnend ab dem Ende des
konstruktiven HWS an der Kreisstraße) bis in die Ortslage Damnatz. Für den
Abschnitt von Hitzacker bis an die Ortslage Wussegel ist der
Jeetzeldeichverband (JDV) zuständig, der auch die HWS-Anlagen in der Ortslage
Hitzacker und entlang der Jeetzeldeiche errichtet hat. Ab der Ortslage Wussegel
zeichnet der Dannenberger Deich- und Wasserverband (DDWV) zuständig. Zwischen
den zuständigen Verbänden, dem Landkreis Lüchow-Dannenberg (als zuständigem
Straßenbaulastträger für die von den Maßnahmen betroffenen Kreisstraße) und den
von den Maßnahmen betroffenen Kommunen, durch ggfs. umzubauende Anbindungen der
Wirtschaftswege, wurden Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. In diesen
Vereinbarungen wird die gemeinsame Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung
des HWS vereinbart, und die Verbände als federführende Maßnahmeverantwortliche,
auch für mögliche Baumaßnahmen der weiteren Beteiligten, festgelegt. Planung
und Bau sind einvernehmlich zu regeln.
Für den Abschnitt
Hitzacker bis an die Ortslage Wussegel hat der JDV bereits die Möglichkeit
erhalten entsprechende Planungen zu beauftragen. Die Beauftragung ist in 2015
erfolgt, der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
(NLWKN), hat als Auftragnehmer Variantenplanungen für ein notwendiges
Planfeststellungsverfahren erarbeitet und bereits den Trägern öffentlicher
Belange im Rahmen eines Scopingtermins vorgestellt. Auf der Grundlage der in
diesem Termin erfolgten Untersuchungsanforderungen wurden die Varianten
konkretisiert.
Im Rahmen der
Sitzung des BPSH werden die unterschiedlichen Variantenplanungen vorgestellt
und erörtert. Zu diesem Tagesordnungspunkt werden auch Vertreter des JDVs, vom
Landkreis und Herr König vom NLWKN anwesend sein.
Beschlussvorschlag: