Betreff
Gestaltung Hochwasserschutz im Abschnitt Hitzacker - Wussegel
Vorlage
3/0585/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach dem letzten Extremhochwasser im Jahr 2013, gibt es Bestrebungen der zuständigen Deichverbände den Hochwasserschutz (HWS) entlang der Elbe zu verbessern. Betroffen von diesen Maßnahmen sind die Bereiche von Hitzacker (beginnend ab dem Ende des konstruktiven HWS an der Kreisstraße) bis in die Ortslage Damnatz. Für den Abschnitt von Hitzacker bis an die Ortslage Wussegel ist der Jeetzeldeichverband (JDV) zuständig, der auch die HWS-Anlagen in der Ortslage Hitzacker und entlang der Jeetzeldeiche errichtet hat. Ab der Ortslage Wussegel zeichnet der Dannenberger Deich- und Wasserverband (DDWV) zuständig. Zwischen den zuständigen Verbänden, dem Landkreis Lüchow-Dannenberg (als zuständigem Straßenbaulastträger für die von den Maßnahmen betroffenen Kreisstraße) und den von den Maßnahmen betroffenen Kommunen, durch ggfs. umzubauende Anbindungen der Wirtschaftswege, wurden Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. In diesen Vereinbarungen wird die gemeinsame Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des HWS vereinbart, und die Verbände als federführende Maßnahmeverantwortliche, auch für mögliche Baumaßnahmen der weiteren Beteiligten, festgelegt. Planung und Bau sind einvernehmlich zu regeln.

Für den Abschnitt Hitzacker bis an die Ortslage Wussegel hat der JDV bereits die Möglichkeit erhalten entsprechende Planungen zu beauftragen. Die Beauftragung ist in 2015 erfolgt, der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), hat als Auftragnehmer Variantenplanungen für ein notwendiges Planfeststellungsverfahren erarbeitet und bereits den Trägern öffentlicher Belange im Rahmen eines Scopingtermins vorgestellt. Auf der Grundlage der in diesem Termin erfolgten Untersuchungsanforderungen wurden die Varianten konkretisiert.

Im Rahmen der Sitzung des BPSH werden die unterschiedlichen Variantenplanungen vorgestellt und erörtert. Zu diesem Tagesordnungspunkt werden auch Vertreter des JDVs, vom Landkreis und Herr König vom NLWKN anwesend sein.

 


Beschlussvorschlag: