Sachverhalt:
Es liegt ein
Angebot der Grundstückseigentümer der Wegeparzelle Flur 10, Flurstück 79/34 der
Gemarkung Hitzacker vor, das vorgenannte Flurstück der Stadt Hitzacker (Elbe)
zu schenken. Das Angebot und eine Lageplan sind der Vorlage als Anlage I
beigefügt. Über das Flurstück wird die Erschließung der Grundstücke „Am Galgenberg 13A bis 13K und 14A bis 14K“ sichergestellt.
Im Rahmen des
Insolvenzverfahrens war das Flurstück der Stadt Hitzacker (Elbe) bereit im
Jahre 2010 zum Kauf angeboten worden. Der Sachverhalt war unter der
Vorlagennummer 3/105/2010 im Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz am
03.03.2010 und im Verwaltungsausschuss am 08.03.2010 beraten und beschieden
worden. Der Verwaltungsausschuss hat der Erwerb der Fläche einstimmig
abgelehnt, da keine Notwendigkeit bestand, die Wegeparzelle öffentlich zu
widmen und ins öffentliche Verkehrsnetz aufzunehmen. Schon im Jahre 2010 bestand
aufgrund des damaligen Zustandes ein sofortiger Sanierungsbedarf der
Wegebefestigung. Dieser Sanierungsbedarf besteht nach wie vor und hat sich im
Laufe der letzten 5 Jahre nochmals deutlich erhöht.
Die Erschließung
von Grundstücken über private Wohnwege im Gemeinschaftseigentum ist gerade im
Bereich der Erschließung von Reihenhäusern ein gängiges Verfahren. An diesem
Sachverhalt hat sich bis zum heutigen Tage nicht geändert. Es sollte seitens
der derzeitigen Eigentümer eine Übertragung des Eigentums auf die Eigentümer
der über den Weg erschlossenen Reihenhäuser angedacht werden.
Bezüglich der
Erreichbarkeit des vorhandenen städtischen Spielplatzes ist festzustellen,
dass hierfür ein eingetragenes Wegerecht
über das anliegende private Grundstück besteht.
Aus den
vorgenannten Gründen ist von einer
Annahme des Angebotes abzusehen.
Beschlussvorschlag:
Die Schenkung der
privaten Grundstücksfläche 79/34, über die die Erschließung der Grundstücke „
Am Galgenberg „ 13A bis 13K und 14A bis 14K erfolgt, wird abgelehnt.