Sachverhalt:
Aufgrund der Berichterstattung in der Sitzung des Brandschutzausschusses am 30.09.2015 über den Sachstand zu den Baumaßnahmen sollen Differenzen zwischen Ausschuss und Feuerwehrfördervereine geklärt werden.
Vorbereitend hat am 03.11.2015 eine Besichtigung der im Bau befindlichen Feuerwehrhäuser in Langendorf und Siemen stattgefunden. Während dieser Informationsveranstaltung haben die jeweiligen Vorsitzenden der Feuerwehrfördervereine ihre im Bau befindlichen Feuerwehrhäuser vorgestellt.
Darauf hin wurden die Fördervereine gebeten, die Baumaßnahmen vorerst einzustellen und die bisher geleisteten Zahlungen für die bereits vollendeten Gewerke und die noch ausstehenden Aufträge mit den Auftragsvolumen aufzulisten.
Zu den einzelnen Bauvorhaben wird folgender Sachstand
mitgeteilt:
I. Feuerwehrhaus Langendorf
Baufortschritt:
Das Gerätehaus ist
geschlossen- alle Fenster, Türen und Hallentor sind eingebaut.
Die Putz- und Estricharbeiten sind
abgeschlossen.
Malerarbeiten an den
Wänden sind begonnen.
In der Küche ist der
Fliesenspiegel hergestellt- ansonsten fehlen die Fliesenarbeiten.
Die abgehängte Decke
ist noch nicht eingebaut und die Endmontage Elektro und Heizung steht noch aus.
Bei den Außenanlagen
wurde der Unterbau der Zufahrt aufgefüllt.
Finanzen:
Übergeben wurde am
12.11.15 eine Kostenaufstellung des Fördervereins.
Hiernach hatte der
Verein Restmittel in Höhe von 35.012,61 € zur Verfügung.
Nach den letzten
Aussagen sind die Mittel zur Herstellung des Gerätehauses - ohne Außenanlagen -
auskömmlich.
II. Feuerwehrhaus
Siemen
Baufortschritt:
Wie Langendorf, jedoch ist die
Akustikdecke weitgehend hergestellt.
Finanzen:
Die Mittel sind
aufgebraucht.
Es liegt eine unbezahlte Rechnung der
Firma Hoppe & Stolt vor in Höhe von 3.800,00 €.
Die Firma Elektro Stoedter stellt
auch noch eine Rechnung in Höhe von 3.000,00 €.
Weiterhin besteht
eine offene Rechnung bei der Firma Mützel für noch nicht gelieferte Türen
in
Höhe von 1.725,50 €. Die
Fliesenarbeiten können nicht mehr beauftragt werden. Das Material ist
beschafft.
Die Baustelle ruht.
Da aus dem Ausschuss Fragen zu den Liegenschaften und Bauten bestehen, wurden die Mitglieder gebeten, diese Fragen im Vorwege zu formulieren, damit sie möglichst in der Sitzung beantwortet werden können.
Folgende Fragen liegen vor:
- Fragen des Vorsitzenden Horst Harms:
a) Seit wann waren die finanziellen Schwierigkeiten bekannt, dass das Geld
nicht reicht?
Antwort:
Antragstellung der Feuerwehr Langendorf für die Herstellung der
Außenanlagen vom 30.09.15, jedoch wieder zurückgezogen. Stand aktuell vom
13.01.16: Mittel werden für das Gebäude ausreichen. Außenanlagen werden nicht
fertig gestellt werden können.
Siemen: 07.12.2015 Vorsitzender Spörck übergibt
Rechnungszusammenstellung mit der Feststellung, dass die Mittel aufgebraucht
sind und eine Fertigstellung nicht möglich ist.
b) Warum wurden unterschiedliche Bauunternehmungen
beauftragt, obwohl es eine Ausschreibung
gab?
Antwort:
Es gab keine gemeinsame Ausschreibung. Die Fördervereine haben die Aus-
schreibungsunterlagen in
entsprechender Anzahl zur Einholung von jeweils 5 Angeboten zur
Verfügung gestellt bekommen.
Der Förderverein Langendorf ist mit dem
günstigsten Bieter, der Firma Schweig, in Verhandlung
getreten. Der Förderverein
Siemen wollte mit Hoppe & Stolt bauen. Hieraus sollten sich Vorteile mit
Maschinenbereitstellungen
ergeben.
Hier bitte die Kostengegenüberstellung
ermitteln, falls es möglich ist.
Antwort:
Siemen: Hoppe & Stolt 135.012,75 € einschl.
Nachlass
Schweig 134.137,49 €
Langendorf hat mit dem günstigsten Anbieter
Schweig weiter verhandelt.
c) Warum wurde der Ausschuss über den Erhalt des alten Gerätehauses
nicht informiert?
Antwort:
Aus Sicht der Verwaltung war es zunächst die
kostengünstigste Möglichkeit, sich diesem maroden Gebäude zu entledigen und dem
Förderverein zu überlassen, was mit dem Gebäude geschieht. Zum Zeitpunkt der
Vertragsverhandlungen hatte sich der Förderverein noch nicht abschließend über
einen Abriss oder Sanierung des alten Feuerwehrhauses entschieden, zumal ein
Abriss auch Kosten verursacht hätte.
d) Durch den Erhalt des alten
Gerätehauses musste ja eine neue Zufahrt gebaut werden, wurde der
Förderverein darauf
hingewiesen?
Antwort:
Die Zufahrt war immer in dieser
Ausführung geplant.
e) Lt. Aussage der Ortsbrandmeister
steht nichts das eine Zufahrt gebaut werden muss in den
Vertrag.
Dieses steht wahrscheinlich nur
im Bauantrag. Hier hätten die Fördervereine stutzig werden
müssen. Da sie den Vertag
unterschrieben haben, hätten Sie auch wissen müssen, was in dem
Bauantrag drinsteht.
Antwort:
Es ist im Vertrag nicht explizit erwähnt worden, dass auch
die Zufahrt von diesen Mitteln hergestellt werden muss. In der Arbeitsgruppe
zum Entwurf des Feuerwehrmusterhauses ist eine Berechnung für ein Feuerwehrhaus
incl. Zufahrt/Außenanlagen erfolgt. Daraus berechnete sich der Kostenzuschuss.
In dieser Arbeitsgruppe haben die beiden Ortsbrandmeister mitgearbeitet.
f) Wurden die Abschlagsbeiträge nach Baufortschritt bezahlt?
Antwort: Ja
e) Wieviel Geld fehlt jetzt noch zur Fertigstellung?
Antwort:
Siemen: Gem. Aufstellung nach den Unterlagen, die Vorsitzender Spörck
der Verwaltung zur
Verfügung gestellt hat,
fehlen: ca. 9.600 € für Rechnungen, die bereits vorliegen (Tischler,
Hoppe & Stolt,
Stoedter), Malermaterial, Torverkleidung) sowie die Außenanlagen ca. 14.000
€
(ohne Terrasse)
Langendorf:
Außenanlagen Angebot Firma Weber ca. 18.800 €
- stellv. Vorsitzender Joachim Flindt:
a) Wer unterschreibt von Seiten der SG die Bauantragsunterlagen?
Antwort: Bauantragsunterlagen
unterschreibt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus dem Fachdienst 31
(Liegenschaften).
b) Langendorf:
Können Sie mir bitte den Lageplan für
Langendorf (mit Genehmigungsvermerk der
Bauaufsichtsbehörde) vorab per
mail flindt.joachim@gmeail.com geben?
Antwort: Der Lageplan wird als Anlage
beigefügt
ba) Meines Erachtens war empfohlen/beschlossen, das Gerätehaus an der
höher gelegenen
Stelle des Grundstücks zu
errichten.
Antwort:
Es gab Überlegungen das Gerätehaus weiter oben auf dem Grundstück zu
errichten.
Dieses wurde auch dem Rat so mitgeteilt. Der ursprüngliche Bebauungsplan sah
für den bisherigen Standort eine Fläche für Feuerwehr vor. Da dieser
Bereich sehr begrenzt war, musste eine
Änderung des Bebauungsplanes vorgenommen werden, damit das „Musterhaus“ in
dieses Baufenster passt. Hier wurde lediglich die Erweiterung der für Feuerwehr
und Sport vorgesehenen Fläche vergrößert. Dadurch konnten Planungskosten
eingespart werden.
bb) wer trägt die Mehrkosten für die notwendige Oberflächenentwässerung
der Vorflächen beim
jetzigen Standort?
Antwort: Sofern es zu Mehrkosten in
diesem Bereich kommt, ist die Samtgemeinde kostenpflichtig. Durch Beibehaltung
des Standortes konnten jedoch einige Kosten eingespart werden (z.B.
Hausanschlüsse, da hier die alten genutzt werden konnten).
bc) Ist die Beeinträchtigung des Baugrundes durch die an dem jetzigen
Standort relativ schnell
vorbei fahrenden Transporte
berücksichtigt?
(Hierzu meine Stellungnahme vom
02.11.2010; diese Erschütterungen haben wir seinerzeit
spüren können!)
Antwort: Die Transporte wären auch
an dem anderen Standort oberhalb des Grundstückes an dem Haus vorbeigefahren,
da es sich bei diesem Weg um die Zuwegung zur Biogasanlage handelt.
Außerdem waren die Erschütterungen auf dem Grundstück auf den unbefestigten
Wirtschaftsweg zurückzuführen. Die
schweren Fahrzeuge müssten von der befestigten Gemeindestraße durch ein großes
Schlagloch fahren.
c) Siemen:
Meines Erachtens ist weder in
Ausschuss- bzw. Ratssitzungen dargelegt worden, dass sich der
Standort des neuen Gerätehauses auf
einem anderen Grundstück befindet. Es wäre sicherlich die
Frage damals schon aufgetreten: was
geschieht mit dem verbleibenden Gebäude?
Antwort: Das Gebäude ist im Eigentum der Gemeinde Gusborn.
d) Allgemeines:
Es darf nicht sein, dass allein die
Investitionsübersicht die Verwaltung ermächtigt, alles weitere
ohne Beteiligung des Rates zu
veranlassen.
Hierzu sind weitere Beschlüsse der
Gremien erforderlich, z.B. Planungsvergabe,
Standortbezeichnung,
Planungsunterlagen, Auftragsvergaben.
Antwort: Der Samtgemeindeausschuss
hat den Investitionszuschuss beschlossen, der Samtgemeinderat hat die
Musterverträge beschlossen. Die Bebauungsplanänderung hat der Rat der Gemeinde
beschlossen. Bauherr und Auftraggeber für das Feuerwehrhaus ist der
Förderverein. Daher waren keine weiteren
Beschlüsse zu fassen.
- Fragen von Ratsfrau Brigitte Molter:
a) Feuerwehrhaus Langendorf:
Baugenehmigung des Feuerwehrhauses v. 21.10.2014
Schenkungsertrag v. 24.03.2015
Besitzübergabe am 24.03.2015
Neuer Eigentümer : Förderverein Feuerwehrkameradschaft Langendorf
Nutzungsrecht des neuen Feuerwehrgerätehauses :
§11 Absatz 2 Die Ausübung des Nutzungsrechts beginnt mit dem Monatsersten, der auf die
ordnungsgemäße Bauabnahme des noch zu errichteten Feuerwehrhauses folgt.
§ 1 Bei der Übergabefläche handelt es sich um eine mit einem baufälligem Feuerwehrhaus
bebaute Fläche.
Wurde über das baufällige Feuerwehrhaus ein Gutachten zur weiteren jetzigen Nutzung erstellt
und erteilt?
Wenn ja----wann und von wem?
Antwort: Seitens der Samtgemeinde wurde kein Gutachten erstellt, da das alte Feuerwehrhaus mit Schenkungsvertrag vom 24.03.2015 an den Förderverein Feuerwehrkameradschaft Langendorf übergeben wurde.
ab) Wo
befand und befindet sich der jetzige
Standort der F.F. Langendorf? (ab
Feststellung der
Baufälligkeit des Feuerwehrhauses
bis jetzt. )
Antwort: das neue Haus ist hinter
dem alten Haus entstanden. Vorübergehend ist das Fahrzeug in einer Halle in
Langendorf an der Elbuferstraße untergebracht.
ac)
Welchen Zweck und Aufgabe( wer hat beauftragt) hatten die 19 Besuche des Samtgemeinde-
mitarbeiters Herrn R. Schulz?
Antwort: Durch Herrn Schulz werden
die Baufortschritte dokumentiert, damit die Zahlungen an den Förderverein
erfolgen können. Auch werden vor Ort ggfs. Unklarheiten geklärt/beseitigt. Die
Begleitung der Baumaßnahmen durch den technischen Mitarbeiter der Samtgemeinde
ist im Rahmen der Vorstellung des „Musterhauses“ mitgeteilt worden, dadurch
können in der Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) Kosten eingespart werden.
ad)
Auffällig ist die Tatsache, dass die Zeichnung und das tatsächlich errichtete
Gebäude
voneinander abweichen!
Antwort: Diese Abweichungen wurden
vom Förderverein in Auftrag gegeben.
ae) Nutzungsrecht:
Wer übergibt wem das Nutzungsrecht nach
Bauabnahme?
Antwort: Das Nutzungsrecht ist
bereits im Schenkungsvertrag geregelt und nach ordnungsgemäßer Bauabnahme wird
dann die Samtgemeinde das Nutzungsrecht zur Sicherstellung des Brandschutzes im
Bereich der Gemeinde Langendorf erhalten.
b)
Frage:
Feuerwehrhaus Siemen.
Was geschieht mit dem alten
Feuerwehrhaus samt Grundstück in Siemen?
Antwort: Das Feuerwehrhaus gehört
der Gemeinde Gusborn.
c) Wie
werden die alten Feuerwehrhäuser nebst Grundstücke in folgenden Orten genutzt?
Jameln Antwort:
genutzt durch die Feuerwehr als Lagerfläche
Breselenz Antwort: gehörte
vorher der Gemeinde Jameln und ist an die Spritzenhaus GbR
übergeben vor
ca. 8 Jahren.
Gülden Antwort: 2011
an die Gemeinde Zernien übergeben.
Gr. Heide Antwort: genutzt
durch die Feuerwehr Gr. Heide als Lagerfläche
Landsatz Antwort: gehört
der Gemeinde Damnatz: es steht dort eine alte TS auf einem
Anhänger drin.
Wietzetze Antwort:
1972 verkauft
d) Wie weit sind die Pläne für die An/Umbauten der Feuerwehrhäuser ( z.B.
Harlingen) in 2016 fortgeschritten?
Antwort: In dieser Angelegenheit ist bisher nichts
erfolgt.
Ich
würde mir auch eine schriftliche Antwort wünschen.
Antwort: Eine schriftliche Antwort wird in dieser Vorlage
und im Sitzungsprotokoll gegeben.
- Fragen von Ratsherrn Frank Löter:
a)
Wie lange sind die finanziellen Schwierigkeiten bereits
bekannt? Welche Finanzmittel fehlen noch zur Fertigstellung?
Antwort: Antragstellung der
Feuerwehr Langendorf für die Herstellung der Außenanlagen vom 30.09.15,
jedoch wieder zurückgezogen. Stand aktuell vom 13.01.16: Mittel werden für das
Gebäude ausreichen. Außenanlagen werden nicht fertig gestellt werden können.
Siemen: 07.12.2015 Vorsitzender Spörck übergibt
Rechnungszusammenstellung mit der Feststellung, dass die Mittel aufgebraucht
sind und eine Fertigstellung nicht möglich ist.
b)
Welche Planungskosten sind für beide Feuerwehrhäuser
entstanden?
Antwort: Derzeit sind für das
Gebäude der Feuerwehr Langendorf folgende Planungskosten entstanden:
geleistete Zahlungen
Architekt: 1. Abschlag 7.742,69 €
2. Abschlag 9.000,00 €
Schlussrechnung 3.286,62 €
20.029,31
€
Statik: 1. Abschlag 6.944,66 €
2.
Abschlag 5.028,90 €
1. Umplanung 3.172,80
€
15.146,36 €
Wärmeschutz 386,75 €
Planungskosten derzeit 35.562,42
€
Genehmigungsgebühren 1.017,50 €
Aufgrund der Änderungen muss die Statik
erneut überarbeitet werden- dies geschieht derzeit;
hier werden weitere Planungskosten und Kosten für den Prüfstatiker sowie
Genehmigungsgebühren für die Nachträge anfallen.
In gleicher Höhe fallen Planungskosten für
das Bauvorhaben in Siemen an.
c)
warum wurde der Ausschuss erst im Oktober darüber
informiert, dass das alte Gebäude in Langendorf weiterhin mit genutzt werden
soll?
Antwort: Aus
Sicht der Verwaltung war es zunächst die kostengünstigste Möglichkeit, sich
diesem maroden Gebäude zu entledigen und dem Förderverein zu überlassen, was
mit dem Gebäude geschieht. Zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen hatte sich
der Förderverein noch nicht abschließend über einen Abriss oder Sanierung des
alten Feuerwehrhauses entschieden, zumal ein Abriss auch Kosten verursacht
hätte.
d)
Warum wurde bei beiden Feuerwehrhäusern nicht auf die
Ausrichtung geachtet? Die große Dachfläche hätte sich, auch zu einem späteren
Zeitpunkt hervorragend für die Nutzung von Photovoltaik geeignet, anstatt
völlig ungenutzt in nördliche Richtung zu strahlen!
Antwort: Es war die Baugrenze im
Bebauungsplan zu beachten und darüber hinaus wurde sich am Gebäudebestand
orientiert.